Medienmitteilung
PD: Noch kein Entscheid über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sanierungsmassnahmen zur Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge unbestritten.
2003-11-18T14:42:14
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
wird ihre Entscheide zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes an
ihrer nächsten Sitzung fällen. Den Sanierungsmassnahmen in der
beruflichen Vorsorge stimmt sie zu und reicht eine Kommissionsmotion
ein. Den Standesinitiativen Genf und Wallis zu Artikel 33 des
Heilmittelgesetzes will sie Folge geben, nicht aber der
Standesinitiative Luzern zur Neuordnung für Familienzulagen. Nachdem
der Nationalrat in der Herbstsession 2003 Eintreten auf die Revision
des Betäubungsmittelgesetzes (01.024s) mit 96 zu 89 Stimmen
abgelehnt hatte, liegt diese Frage erneut bei der SGK des
Ständerats. In der ersten Runde vor zwei Jahren (12.12. 2001) hatte
der Ständerat dem Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen
einstimmig zugestimmt. Verfahrensrechtlich geht es einzig um die
Frage des Eintretens, denn in der Differenzbereinigung werden gemäss
Geschäftsverkehrsgesetz nur die strittigen Punkte diskutiert. Für
die ständerätliche Kommission besteht weiterhin Handlungsbedarf;
dies sowohl hinsichtlich der Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin
strafbar sein soll, als auch hinsichtlich der übrigen
Revisionspunkte, namentlich der Verankerung des Viersäulenprinzips
(Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und der
Verschärfung der Strafverfolgung für harte Drogen. Aufgrund der
Entwicklungen seit den ersten Entscheiden des Ständerates will die
Kommission namentlich folgende Punkte zusätzlich prüfen:
Verbesserung des Jugendschutzes sowie die Abschöpfung des Gewinnes
auf der Produktions- und Handelskette von Cannabis durch den Bund,
vom Anbau bis zum Verkauf. Im weiteren will sich die Kommission
nochmals mit der Einführung des Opportunitätsprinzips beim
Cannabiskonsum auseinandersetzen. Die Kommission hat die Verwaltung
mit den zusätzlichen Abklärungen beauftragt. An ihrer Sitzung vom
26./27. Januar 2004 wird sie über Festhalten an ihrem
Eintretensentscheid formell beschliessen und über allfällige
materielle Empfehlungen zu Handen des Nationalrates entscheiden. In
der Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der
beruflichen Vorsorge (03.060 sn) schlägt der Bundesrat Massnahmen
vor, die es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen sollen, die Lage
wieder in den Griff zu bekommen. Dabei soll die Sanierungslast
gerecht auf sämtliche Parteien verteilt und vermieden werden, dass
eine bestimmte Kategorie oder Gruppe stärker als andere belastet
wird. Während der Dauer der Unterdeckung sollen die
Vorsorgeeinrichtungen sowohl zusätzliche Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge als auch einen Beitrag der Rentnerinnen und
Rentner erheben dürfen. Auch eine Unterschreitung der
Mindestverzinsung für BVG-Altersguthaben soll unter bestimmten
Bedingungen zulässig sein. Offen war nach der Beratung am 21.
Oktober 2003 noch die Bestimmung, wonach auch Rentner einen Beitrag
zur Sanierung der Kassen zu entrichten haben. Nach Antrag der
Kommission darf bei Rentnerinnen und Rentnern ein Beitrag erhoben
werden, aber nur als letzte Massnahme und auf dem Teil der laufenden
Renten, der in den letzten zehn Jahren vor der Einführung dieser
Massnahme durch gesetzlich oder reglementarisch nicht
vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist. Die Kommission stimmte
der Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Nicht
befriedigt ist die Kommission, dass diese Revision nicht auch die
öffentlichen Kassen erfasst. Mittels Kommissionsmotion beauftragt
sie den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es erlaubt,
Unterdeckungen auch bei öffentlichen Pensionskassen zu definieren
und rechtzeitig Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Die
Standesinitiativen Genf (03.308 s) und Wallis (03.310 s).
Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
(Heilmittelgesetz, HMG). Artikel 33 greifen das Problem auf, dass
seit dem Inkrafttreten des HMG am 1. Januar 2002 die
Medikamentenpreise in den Spitälern eine massive Erhöhung (über 10
Prozent) erfahren haben. Diese Erhöhung ist auf die Interpretation
von Art. 33 HMG, der die Annahme von geldwerten Vorteilen verbietet,
zurückzuführen. Gestützt auf diese Bestimmung haben die
Pharmaunternehmen die bislang gewährten Rabatte beseitigt. Die
beiden Standesinitiativen, die durch zwei Delegationen der Kantone
eingehend begründet wurden, verlangen eine zusätzliche Klarstellung
in Art. 33 HMG: den Apotheken und Drogerien sollen Rabatte gewährt
werden dürfen unter der Bedingung, dass sie sich unmittelbar auf die
Preise für die Patienten auswirken. Die Kommission vertritt die
Ansicht, dass die Pharmaindustrie Artikel 33 nicht im Sinne des
Gesetzgebers interpretiert; die bewusst eingefügte Ausnahme, wonach
handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte,
die sich direkt auf den Preis auswirken, erlaubt sein sollen,
gestattet massvolle Rabatte weiterhin. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt
die Kommission, beiden Standesinitiative Folge zu geben. Die
Kommissionsminderheit hätte einer entsprechenden Kommissionsmotion
den Vorzug gegeben. Die Standesinitiative Luzern, Neuordnung der Familienzulagen
(03.307) gab der SGK des Ständerats Gelegenheit, sich grundsätzlich
darüber zu äussern, ob die Unterstützung von Familien und
Alleinerziehenden gesamtschweizerische geregelt werden soll. Im
Hinblick auf die Arbeiten, die zurzeit in der nationalrätlichen SGK
und beim Bundesrat im Gange sind (91.411 Bericht und Gesetzesentwurf
aufgrund der Pa.Iv. Fankhauser, 00.436 Pa.Iv. Fehr Jacqueline und
00.437 Meier-Schatz Lucrezia, Ergänzungsleistungen für Familien.
Tessiner Modell; Volksinitiative der Travail Suisse Für fairere
Kinderzulagen) sieht die Kommission keinen zusätzlichen
Handlungsbedarf und beantragt ohne Gegenstimme, der
Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission tagte am 17.
November 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ)
und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin.
Als Vertreter der Kantone nahmen folgende Personen teil: Für den
Kanton Genf: Regierungsrat Pierre- François Unger, Jacques
Follonier, Prof. Pierre Dayer und Christian Robert. Für den Kanton
Wallis: Staatsrat Thomas Burgener, Grossrat Yves Ecoeur, Grossrat
Pierre-Christian de Roten und Grossrat François Gianadda. Für den
Kanton Luzern: Dr. Rudolf Tuor, Direktor Ausgleichskasse Luzern. Bern, 18. November 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Bruno Frick, Kommissionspräsident, Tel. 055 418 30 33
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 40
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100468993
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