Medienmitteilung
PD: SPK-S für Selbstbestimmungsrecht der Kantone und Gemeinden beim Einbürgerungsverfahren
2003-11-18T15:29:49
(ots) - Mit 10 zu 1 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission des
Ständerates (SPK-S) einer parlamentarischen Initiative Folge
gegeben, welche das Selbstbestimmungs-recht der Kantone und
Gemeinden bei ihren Einbürgerungsverfahren festschreiben will. Die von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG) eingereichte
Parlamentarische Initiative (03.454 Bürgerrechtsgesetz. Änderung)
verlangt, dass die Kantone selbständig entscheiden können sollen, ob
Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen, im Rahmen von
Urnenabstimmungen oder durch Behörden zu fällen sind. Zudem soll das
Bundesgericht künftig keine Entscheide auf ordentliche
Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Rügen auf Verletzung der
verfassungsmässigen Verfahrensgarantien prüfen dürfen. Mit ihrem Entscheid, der parlamentarischen Initiative Folge zu
geben, reagiert die Kom-mission auf zwei Bundesgerichturteile von
Anfang Juli 2003, welche den als diskriminierend eingestuften
Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde kassierten bzw. durch
Urnenabstim-mungen gefällte Entscheide generell für rechtswidrig
erklärten. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass es Sache des
Gesetzgebers ist, im Bereich der Einbürgerungsverfahren die
Rechtslage zu klären. Dies ist nicht dem Gericht zu überlassen. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Parlamentarischen
Initiative keine Folge zu geben. Sie vertritt die Meinung, dass sich
die Rolle des Bundesgerichtes nicht auf die Prüfung von Rügen
betreffend Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien
beschränken dürfe, wie dies von der parlamentarischen Initiative
verlangt wird. Nachdem die Thematik im Rahmen der Bürgerrechtsrevision und der
Totalrevision der Bundesrechtspflege intensive Diskussionen
auslöste, wird der Ständerat bereits in der kommenden Wintersession
darüber entscheiden, ob der Parlamentarischen Initiative Pfisterer
Folge gegeben wird. ______________________________________________
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat dem Bundesgesetz
über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ)
(03.013s) in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen bei 4
Enthaltungen zugestimmt. Somit kann das Geschäft in der kommenden
Wintersession vom Rat behandelt werden. Der Entwurf für ein
Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom Grundsatz der
Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Die
Kommission stimmt dieser Neuerung zu und ist auch in der
Detailberatung weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt.
Allerdings wurden von mehreren Kommissionsmitgliedern Bedenken
bezüglich der Anwendbarkeit insbesondere der Bestimmungen betreffend
das Verfahren für den Zugang zu Akten geäussert. Die Kommission
sprach sich jedoch schliesslich dafür aus, vorerst einmal
Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln. Im Gegensatz zum
Bundesrat war die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen der Auffassung,
dass das Gesetz nicht für amtliche Dokumente gelten sollte, welche
vor seinem Inkrafttreten erstellt worden sind. Sie hat deshalb eine
entsprechende Übergangsbestimmung ins Gesetz aufgenommen. Die Kommission tagte am 18. November 2003 in Bern unter dem Vorsitz
von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU). Bern, 18. November 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16
(bis 17h00 im Sitzungszimmer 4)
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04
(Öffentlichkeitsgesetz)
Stefan Wiedmer, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74
(Pa.Iv. Pfisterer)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100469000
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