Medienmitteilung
PD: Stammzellenforschungsgesetz: Differenzen vom Tisch
2003-11-19T14:36:51
(ots) - Das Stammzellenforschungsgesetz dürfte in der Wintersession
reif für die Schlussabstimmung sein. Die WBK beantragt, bei den
verbliebenen Differenzen dem Nationalrat zu folgen. Bei den
beantragten Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz und an die
Stiftung Bibliomedia bleibt die Kommission auf der Linie des
Bundesrates. Zu Beginn der Sitzung hatte die Kommission die durch den Nationalrat
geschaffenen Differenzen zum Stammzellenforschungsgesetz (SFG,
02.083 s) zu behandeln. Währenddem zwei kleine inhaltliche
Differenzen sowie redaktionelle Anpassungen zu keinen weiteren
Diskussionen Anlass gaben, erörterte die Kommission eingehend die
Frage der Parthenotenregelung. Der Nationalrat hatte als Zweitrat
ein vorsorgliches Verbot der Parthenogenese (= Jungfernzeugung) zur
Erzeugung von menschlichen embryonalen Stammzellen in den
Gesetzestext aufgenommen. Schliesslich beschloss die Kommission mit
7 zu 3 Stimmen, auch in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Die
Kommission will ihren Entscheid jedoch in dem Sinne verstanden
wissen, dass sie dieses Verbot im Gesamtkontext des Bundesgesetzes
über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) nochmals
eingehend aufgrund des dannzumaligen Wissensstandes studiert werden
sollte. Sofern der Ständerat den Anträgen seiner Kommission folgt,
kann das Stammzellenforschungsgesetz in der Wintersession durch die
beiden Räte verabschiedet werden. Der Entscheid über die Höhe des
Beitrages an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004 2007
(03.054 ns), ist der Kommission schwer gefallen, da sie einerseits
die Tätigkeit der Stiftung einhellig unterstützt, andererseits aber
unter dem Eindruck der geforderten Spardisziplin steht. Der
Bundesrat beantragt für die vier Jahre einen Rahmenkredit von 7
Millionen, während der momentan noch laufende Kredit 8 Millionen
beträgt. Die WBK führte die Grundsatzdiskussion bereits an ihrer
letzen Sitzung Ende Oktober. Der Entscheid wurde aber vertagt und
von der Verwaltung wurden Informationen bezüglich Wechselwirkungen
mit dem Entlastungsprogramm (EP 03) erbeten. In Anbetracht der
bereits erfolgten Beschlüsse im EP 03 beantragt die Kommission mit 7
zu 5 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen und den Kredit auf 7 Millionen
zu begrenzen. Die Minderheit gewichtet die Bedeutung der
Leseförderung höher. Sie möchte den Kredit in der bisherigen Höhe
belassen und diesen gegenüber dem Vorschlag in der bundesrätlichen
Vorlage um eine Million aufstocken. Die Finanzhilfe des Bundes an
das Verkehrshaus Schweiz in den Jahren 2004 2007 (03.055 ns) in
der Höhe von 6,4 Millionen wird als sinnvoll erachtet, ist nicht
bestritten und wird einstimmig unterstützt. - Das Stichwort
Verkehrshaus stand gleich zweimal auf der Traktandenliste: Die
Motion des Nationalrates (Widmer) (02.3068) verlangt die Integration
des Verkehrshauses in die Musée suisse Gruppe und dessen Führung
mittels Leistungsauftrag. Die Kommission unterstützt die Zielsetzung
des Vorstosses, beantragt jedoch mit 6 zu 2 Stimmen, die Motion
gemäss dem Willen des Bundesrates lediglich als Postulat zu
überweisen um Doppelspurigkeiten und Vorwegentscheide im
Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung des Landesmuseums zu
vermeiden. Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen stimmte die WBK schliesslich
der Motion des Nationalrates (Randegger) (02.3492) zu, welche u.a.
die Einführung des Systems Bologna an den Fachhochschulen auf den
Beginn des Studienjahres 2005/06 verlangt. Dabei wurde vermerkt,
dass die Ansetzung des Starts als zeitkritisch betrachtet wurde und
ein Verschiebung um ein Jahr möglich ist. Die Kommission tagte am
18. November 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri
(CVP/ZG) in Bern. Bern, 19. November 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100469094
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