Medienmitteilung
PD: Neue familienpolitische Entscheide der SGK-N
2003-11-26T15:21:28
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates setzte an ihrer letzten Sitzung in der laufenden
Legislatur einige familienpolitische Schwerpunkte. Zur gezielten
Bekämpfung von Kindern in Armut sollen drei Varianten spezieller
Ergänzungsleistungen in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit
einer Motion strebt die Kommission eine Vereinheitlichung der
Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos auf Bundesebene
an. Weiter soll die Säule 3a auf nichterwerbstätige Personen
ausgedehnt werden. Den Schwerpunkt der letzten Sitzung der Kommission für soziale
Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates bildete ein Bericht der
Subkommission "Familienpolitik". Ausgangspunkt des Berichts sind die
zwei Parlamentarischen Initiativen Ergänzungsleistungen für
Familien Tessiner Modell (00.436 n Fehr Jacqueline und 00.437 n
Meier-Schatz), die die Einführung eines Modells der
Ergänzungsleistungen für Familien nach dem Tessiner Modell
verlangten und welchen der Nationalrat in seiner Session in Lugano
am 21. März 2001 Folge gab. Im Kern schlägt der Bericht zur
Bekämpfung der Armut von Kindern und Familien drei Modelle vor:
Modell A zielt darauf ab, den Mangel an finanziellen Mitteln der
ganzen Familie zu decken, dies namentlich durch einen Mietzinsabzug.
Modell B orientiert sich strikter am Tessiner Modell. Dieses geht
von der Annahme aus, dass die Eltern grundsätzlich selber für ihre
Bedürfnisse aufzukommen haben und die zusätzlichen
Ergänzungsleistungen deshalb ausschliesslich den Mangel beim
Unterhalt der Kinder beheben sollen. Modell C schliesslich ist eine
Mischform von A und B. Von den Wirkungen her besitzt Modell A
gewisse Vorteile für Einelternfamilien während die Modelle B und C
eher Vorteile für kinderreiche Familien haben würden. Zentral ist
bei allen Modellen, dass ein Anreiz für eine Erwerbsarbeit
geschaffen wird, in dem unabhängig davon, ob jemand einer
Erwerbstätigkeit nachgeht, ein hypothetisches Grundeinkommen
angerechnet werden soll. Zusätzlich zu den eigentlichen
Ergänzungsleistungen gehört dazu auch eine Vergütung der
Betreuungskosten. Dieser Anreiz zur Erwerbsarbeit ist auch wichtig,
weil die Berechtigung an solchen Ergänzungsleistungen
vorübergehender Natur ist und mit dem Erwachsenwerden der Kinder weg
fällt. Der Vorteil aller Modelle ist, dass sie sich in das bereits
bestehende System der Ergänzungsleistungen einfügen würden. Die
geschätzten Gesamtkosten jedes Modells würden sich jährlich auf rund
880 Millionen Franken belaufen, davon rund 125 Millionen Franken für
Vergütungen von Betreuungskosten. Gemäss dem im Neuen
Finanzausgleich vorgesehenen Finanzierungsschlüssel müsste der Bund
5/8 und die Kantone 3/8 der Kosten übernehmen. Die Kommission
favorisiert klar die Modelle A und B, und hier im Verhältnis von 3:2
das Modell A. Der an die Resultate der Kommissionsdiskussion
angepasste Bericht soll in der nächsten Sitzung vom 15./16. Januar
2004 definitiv verabschiedet und dann den interessierten Kantonen
und Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet werden. Thematisch zu diesem Bereich gehören auch die von Nationalrätin
Franziska Teuscher am 28. November 2002 eingereichte
Parlamentarische Initiative 02.465 n Gesicherter Lebensunterhalt für
Kinder in Einelternfamilien sowie die vom Verband alleinerziehender
Mütter am 14. November 2002 eingereichte Petition Existenzsicherndes
Einkommen für jedes in Einelternfamilie lebende Kind (02.2028 n).
Beide Vorlagen wollen einerseits, dass für jedes in einer
Einelternfamilie lebende Kind, zu dessen Lebensunterhalt der andere
Elternteil nicht oder ungenügend beiträgt, ein existenzsicherndes
Grundeinkommen eingeführt werden muss und andererseits, dass die
Alimentenbevorschussung und das -inkasso auf Bundesebene eingeführt
und in das Sozialversicherungssystem eingegliedert werden. Da das
erste Anliegen Teil des weiter gefassten Konzepts der SGK-N im
Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen für Familien ist, zog
Nationalrätin Franziska Teuscher ihre Initiative nach ausgiebiger
Diskussion zurück. Dies insbesondere auch deshalb, weil die SGK-N
mit 13 zu 0 stimmen bei 6 Enthaltungen einer Kommissionsmotion zu
Teil 2 der Initiative zustimmte. Die Motion verlangt vom Bundesrat,
Vorschläge zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen betreffend
Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso zu erarbeiten. Damit
gab - auch im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen für Familien
die SGK-N gleichzeitig der Petition Folge, womit der Antrag zur
Abschreibung der Petition verbunden ist. Bei der am 16. März 1998 von Nationalrätin Franziska Teuscher
eingereichten Parlamentarischen Initiative 98.406 n
Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen, der der
Nationalrat am 4. Oktober 1999 Folge gab, beantragt die Kommission
mit 10 zu 9 Stimmen, diese abzuschreiben, nachdem sie die Beratungen
bis zu den absehbaren Ergebnissen der KVG-Revision (00.079)
hinausgeschoben hatte. Hauptargument für diesen Entscheid war, dass
heute immerhin rund die Hälfte der angebotenen Zusatzversicherungen
keine Prämienunterschiede zwischen Frauen und Männern mehr kennen,
womit grundsätzlich eine Wahlfreiheit gegeben sei. Die Kommission
will deshalb zu diesem Zeitpunkt keine eigene Vorlage erarbeiten.
Angesichts verschiedener offener Fragen und eines allgemeinen
Unbehagens in Bezug auf die Situation bei den Zusatzversicherungen
beschloss die Kommission aber mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung
ein Postulat, das den Bundesrat auffordert, in einem Bericht das
Verhältnis von sozialer Grundversicherung und Zusatzversicherungen
unter dem Aspekt des verfassungsmässigen Rechtsgleichheits- und
Diskriminierungsverbots und in Bezug auf die gemachten
Krankheitsvorbehalte zu analysieren und Gesetzgebungsvorschläge zu
machen. Der Text wird noch bereinigt und von der Kommission an ihrer
Sitzung vom 4. Dezember 2003 verabschieden werden. Schliesslich beschloss die SGK-N betreffend der von Nationalrätin
Lili Nabholz am 21. März 1996 eingereichten Parlamentarischen
Initiative 96.412 n Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige
Personengruppen mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine
Subkommission zur Ausarbeitung einer Vorlage einzusetzen. Eine
Minderheit wollte insbesondere mit Verweis auf die Situation der
Bundesfinanzen die Abschreibung der Initiative beantragen. Die
Parlamentarische Initiative "Nabholz", der der Nationalrat am 21.
März 1997 Folge gab, wurde 1998 im Zusammenhang mit dem Runden Tisch
von Bundesrat Villiger bis zum Sommer 2001 sistiert. Die SGK-N schob
dann ihrerseits die Beratungen solange hinaus, bis die Beschlüsse
zur 1. BVG-Revision bekannt waren. Die Sitzung fand unter dem Vorsitz von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) am
24./25. November 2003 in Kappel am Albis (ZH) statt. Zur
Verabschiedung des Kommissionspräsidenten lud am 24. November 2003
die Regierung des Kantons Zürich, vertreten durch Frau
Regierungsrätin Dorothée Fierz, zum Nachtessen ein. Als Gast der
Kommission nahm ebenfalls alt Bundsrätin Ruth Dreifuss teil. Bern, 26. November 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47
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