Medienmitteilung
Keine Priorität für Unternehmenssteuerreform
2003-12-05T10:48:00
Bern (ots) - In den letzten 15 Jahren ist die Staatsquote ständig
gestiegen. Bezahlt wurden die zusätzlichen Staatsausgaben durch
höhere indirekte Steuern. Dadurch wurden die privaten Haushalte mit
Einkommen unter 100'000 Franken überproportional betroffen.
Unternehmungen und Bezüger hoher Einkommen wurden hingegen geschont. Für eine Unternehmenssteuerreform, wie sie der Bundesrat vorschlägt,
gibt es keine ökonomische Notwendigkeit. Unternehmungen bezahlen
nämlich im internationalen Vergleich mässige Steuern. Zudem
entlasten die meisten geplanten Massnahmen nicht die Unternehmen,
sondern die Eigentümer respektive die Aktionäre. Dazu gibt es keinen
Grund: Die Schweiz leidet weder an Mangel an Eigen- noch an
Fremdkapital. Mit dem Paket werden die Anteilseigner an Unternehmungen steuerlich
begünstigt. Dies nachdem bereits Ehepaare mit hohen Einkommen und
Hauseigentümer steuerlich entlastet werden sollen. Leer gehen
demgegenüber Mieter und Familien mit bescheidenem Einkommen aus.
Schlimmer: Sie beschert man stattdessen mit einer ständig steigenden
Mehrwertsteuer. Diese Steuerpolitik stellt eine reine Umverteilung
der Steuerlast weg von Eigentümern und Haushalten mit hohen
Einkommen hin zu Haushalten mit bescheidenen Einkommen dar. Die Summe dieser unnötigen Reformen führt in einen
finanzpolitischen Crash-Kurs. Bund und Kantone verlieren Einnahmen
im Umfang von 4,8 Milliarden Franken. Mit dieser Summe könnten die
Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer um mehr als 2 Prozent gesenkt
werden. Der SGB fordert: Übungsabbruch bei der
Unternehmenssteuerreform. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Serge Gaillard, Tel. 031-377 01 11 oder 079-353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100469855
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