Medienmitteilung
(srk) Glarner Untersuchung zeigt: Polizeieinsatz war unverhält-nismässig
2003-12-08T17:46:52
Bern (ots) - Die Resultate der Strafuntersuchung zum umstrittenen
Polizei-Einsatz gegen Asyl Suchende von Anfang Juli im Kanton Glarus
sind heute veröffentlicht worden. Das Schweizerische Rote Kreuz SRK
hatte von den zuständigen Direktionen eine genaue Abklärung der
Vorfälle verlangt. Es stellt fest, dass die Durchführung der
Hausdurchsuchung in wesentlichen Teilen unverhältnismässig war. Die Glarner Kantonspolizei hatte in den frühen Morgenstunden des 3.
Juli unangekündigt Hausdurchsuchungen im SRK-Durchgangszentrum Rain
in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt
durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen waren vom Verhöramt angeordnet
worden, nachdem sich Hinweise auf möglicherweise strafbare
Handlungen im Umfeld der Durchgangszentren ergeben hatten. Die
Hinweise auf strafbare Handlungen wurden jedoch im Rahmen der
Hausdurchsuchung nicht bestätigt. Die von einem ausserordentlichen Verhörrichter geführte Untersuchung
ergab nun, dass die Hausdurchsuchung zwar im Grundsatz
gerechtfertigt war, sich jedoch zahlreiche Massnahmen als
unverhältnismässig erwiesen und mit Recht beanstandet wurden.
Berechtigt ist laut Pressemitteilung des Verhöramtes des Kantons
Glarus die Kritik an der Tatsache, dass die Asyl Suchenden während
der ganzen Dauer der Durchsuchung also während knapp sechs Stunden
an Händen und Füssen gefesselt und mit einem über den Kopf
gezogenen Sack der Sicht beraubt gewesen waren. Einer Person wurde
vorübergehend der Mund zugeklebt und damit ihre Gefährdung durch die
Beeinträchtigung der Atemwege in Kauf genommen. Auch die
Personenidentifikation mittels Fotografie ist laut
Untersuchunsbericht zu kritisieren. Sie könne von den Betroffenen
als entwürdigend empfunden werden. Das SRK konstatiert, dass seine Vermutungen durch die Untersuchung
bestätigt werden. Bereits Anfang September forderte die Direktion
des SRK im Gespräch mit der Glarner Regierung eine bessere Planung
von Hausdurchsuchungen. Das SRK hat zwar Verständnis, dass über
einen anstehenden Polizeieinsatz nicht breit informiert werden kann.
Es fordert jedoch, dass die Zentrenleitung - wie auch in anderen
Kantonen üblich - vorgängig über eine anstehende Hausdurchsuchung
informiert wird. Dies ist wichtig, damit die Zentrenleitung die
Betreuung der Asyl Suchenden während des Einsatzes sicherstellen
kann. Bei Asyl Suchenden handelt es sich zu einem grossen Teil um
Menschen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. Ereignisse wie die
Glarner Hausdurchsuchung belasten diese Menschen zusätzlich. Diese
Aspekte wurden in der Untersuchung ausgeklammert. Es ist nach
Überzeugung des SRK wichtig, Asyl Suchende vor Belastungen zu
schützen, die Traumatisierungen erneuern oder verstärken. Das SRK ist überzeugt, dass die Ziele eines Polizeieinsatzes auch
erreicht werden können, wenn die Polizei auf unverhältnismässige
Methoden wie Anwendung von Kapuzen und Fesseln verzichtet. Auch wird
der Erfolg eines Einsatz durch die Betreuung der Asyl Suchenden in
keiner Weise beeinträchtigt. Das Schweizerische Rote Kreuz erwartet, dass die Regierung des
Kantons Glarus nun Konsequenzen zieht und künftig solche Einsätze
vorgängig mit der Zentrenleitung abspricht, und dass bei der
Durchführung die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Informationen:
André Pfanner-Meyer, SRK, stv. Departementsleiter Migration, 031 387
73 77 / 079 347 82 34 Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100002289/100470010
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