Medienmitteilung
(srk) Nothilfe für abgewiesene Asyl Suchende
2004-01-07T11:01:34
Bern (ots) - Ab April 2004 werden Asyl Suchende mit einem
rechtsgültigen Nichteintretensentscheid von der Sozialhilfe
ausgeschlossen. Sie haben jedoch Anrecht auf staatliche
Nothilfe-Unterstützung. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat
zuhanden der Kantone und Gemeinden Vorschläge und Modelle für eine
menschenwürdige Umsetzung dieser Nothilfe-Unterstützung verfasst. Eine unbestimmte Zahl von Asyl Suchenden, die künftig einen
Nichteintretensentscheid erhalten, wird ohne gültige
Aufenthaltspapiere in der Schweiz verbleiben und ein Leben im
Schatten der Illegalität führen. Ein solches Leben birgt Gefahren.
Die Betroffenen sind kaum in der Lage, ihre Grundbedürfnisse zu
befriedigen. Für die Kantone und Gemeinden, welche die betroffenen
Menschen im Rahmen des Rechts auf Nothilfe unterstützen müssen,
stellt der Paradigmawechsel im Asylwesen eine neue humanitäre
Herausforderung dar. Bisher bestehen keinerlei Erfahrungswerte,
Normen und Richtlinien, auf die sich die Kantone bei der Umsetzung
des Rechts auf Nothilfe abstützen könnten. Das SRK sieht sich als Anwalt für Menschen in Not und engagiert sich
für die Anliegen jener Menschen, deren Leben, Würde und Gesundheit
gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die
langjährigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden
hat das Departement Migration Vorschläge zur Ausgestaltung und
Modelle zur Umsetzung der staatlichen Nothilfe-Unterstützung in den
Bereichen Obdach, Nahrung, Kleidung, Hygiene, Betreuung und
medizinische Grundversorgung erarbeitet. Der Bericht soll den
kantonalen bzw. kommunalen Behörden bei der Planung und Umsetzung
von Unterstützungsmassnahmen eine erste Orientierung und
Hilfestellung bieten. So schlägt das SRK zum Beispiel die
Einrichtung eines medizinischen Dienstes für die Betroffenen vor.
Auf diese Weise sollen verhindert werden, dass ihnen in
medizinischen Notlagen aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung
aus Kostengründen die notwendige Behandlung verweigert wird. Weiter unterscheidet der Bericht zwischen der Notfallhilfe und der
Nothilfe: Die Notfallhilfe dient der kurzfristigen Unterbringung,
Verpflegung, Betreuung und medizinischen Versorgung von Personen,
die sich in einer Notlage befinden. Die individuell ausgerichtete
Nothilfe dagegen dient der mittel- bis langfristigen Betreuung der
Betroffenen. Am 5. Januar wurde der Bericht an die Kantone versandt. Er enthält
vier Teile: · Ausrichtung, Zielsetzungen und Herausforderungen der staatlichen
Nothilfe-Unterstützung für Asyl Suchende mit einem rechtskräftigen
Nichteintretensentscheid
· Konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung der staatlichen Nothilfe-
Unterstützung
· Modelle aus den Bereichen Unterbringung/Unterstützung sowie der
medizinischen Versorgung für die Umsetzung der Nothilfe-Unterstützung
· Gesetzliche Grundlagen Interessierte Medien können den Gesamtbericht (33 Seiten) bei uns
anfordern. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Mitarbeiterin Eva
Schaufelberger (eva.schaufelberger@redcross.ch, Tel. 031 960 77 02). Weitere Informationen:
Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, 031 960 77 00 / 079 701 11
78 Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
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