Medienmitteilung
SGB fordert Parlament auf, nicht auf neusten bundesrätlichen Schnellschuss einzutreten (neue Version)
2004-03-09T13:42:47
Bern (ots) - Offenbar befürchtet der Bundesrat, die Abstimmung über
das Steuerpaket zu verlieren. Deshalb schlägt er bereits eine
Nachbesserung vor, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Er
will die Steuerausfälle erhöhen, nachdem er vor drei Monaten noch
der Meinung war, diese seien zu gross. Der SGB ist beunruhigt über die Arbeitsweise des Bundesrates. Er
erwartet von der Führung des Landes, dass sie eine langfristig
ausgerichtete Finanzpolitik betreibt und nicht aus
abstimmungstaktischen Gründen alle drei Monate sich widersprechende
Beschlüsse fasst. Das Vertrauen in die Landesregierung wird nicht
grösser, wenn der Bundesrat neue Steuerausfälle nur aus
abstimmungstaktischen Gründen beschliesst. Bei diesem Beschluss geht es nicht darum, die sogenannte kalte
Progression auszugleichen. Diese muss ausgeglichen werden, wenn die
Inflation dazu geführt hat, dass die Steuerbelastung einzelner
Einkommensklassen höher ist als vom Gesetzgeber ursprünglich
gewollt. Der Ausgleich der kalten Progression wird sowohl im alten
wie im neuen Steuergesetz garantiert. Mit dem neuen Steuergesetz hat
das Parlament entschieden, Hauseigentümer und Ehepaare mit hohen
Einkommen massiv zu entlasten. Dieser Wille konnte durch die
Inflation noch nicht verfälscht werden, da das neue Gesetz gar noch
nicht in Kraft ist. Wenn jetzt die noch nicht in Kraft getretenen
Tarife und Abzüge bereits wieder geändert werden, hat das nichts mit
dem Ausgleich der kalten Progression zu tun. Offenbar ist der
Bundesrat der Meinung, dass die Bürger noch stärker von der direkten
Bundessteuer entlastet werden sollen. Da die direkte Bundessteuer
vor allem Haushalte mit hohen Einkommen belastet, werden erneut
diese überproportional entlastet. Die Steuerausfälle werden dazu führen, dass die Kantone und der
Bund in Zukunft erneut ihre Steuern werden erhöhen müssen. Der Bund
hat bereits Pläne in der Schublade, alle möglichen indirekten
Steuern wie die Benzinzollzuschläge, die LSVA, oder die
Mehrwertsteuer für den Bundeshaushalt (und nicht nur für die
Sozialversicherungen) zu erhöhen. Was da an Entlastungen für
Haushalte mit hohen Einkommen beschlossen wird, werden Familien und
Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen durch höhere indirekte
Steuern berappen müssen. Auskunft: Serge Gaillard: Tel. 079 353 11 06 PS: Die erste Meldung von heute Mittag war leider unvollständig.
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100472628
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