Medienmitteilung
(srk) Personen mit Nichteintretensentscheid haben Recht auf Nothilfe
2004-03-24T18:21:23
Bern (ots) - Der Bundesrat hat die Verordnungen zum
Entlastungsprogramm im Asylbereich veröffentlicht. Demnach werden ab
1. April Asyl Suchende mit einem Nichteintretensentscheid vom
staatlichen Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Das Schweizerische
Rote Kreuz (SRK) unterstreicht das Recht der betroffenen Personen
auf Nothilfe und fordert die kantonalen Behörden auf, den
bedürftigen Personen dieses verfassungsmässige Recht zu garantieren. Die neue Regelung im Asylbereich wird zur Folge haben, dass sich
eine bedeutende Anzahl von Personen bis zu ihrer Ausreise bzw.
Wegweisung in einer prekären und illegalisierten Lebenssituation
wiederfinden wird. Die betroffenen Personen haben gleichwohl das
Recht auf Nothilfe, das in der Verfassung verankert ist. Die Umsetzung des Rechts auf Nothilfe liegt gemäss Verordnung bei
den Kantonen, die auch für den Vollzug der Wegweisung zuständig
sind. Das SRK befürchtet, dass im Zuge der Kompetenzverlagerung vom
Bund auf die Kantone die minimale Existenzsicherung der Betroffenen
nicht mehr gewährleistet ist. Das SRK fordert die Kantone auf, ihre
Verantwortung wahrzunehmen und den Bedürftigen das Recht auf
Nothilfe zu garantieren. Sie müssen verhindern, dass die Betroffenen
in eine menschenunwürdige Bettelexistenz abgleiten. Ihre Würde, ihr
Leben und ihre Gesundheit müssen geschützt werden. In der Anwendung des Rechts auf Nothilfe und in dessen Umsetzung
bestehen sehr wenige Erfahrungen. Das SRK hat deshalb bereits im
Januar Vorschläge und Modelle zur Umsetzung der staatlichen
Nothilfe- Unterstützung an die Kantone verschickt gestützt auf
seine praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden und vor
dem Hintergrund seines Engagements für die Verletzlichsten. Weitere Informationen:
Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, Tel. 031 960 77 00 / 079
701 11 78 Dieser Text sowie das Papier «Staatliche Nothilfe-Unterstützung für
Personen mit einem Nichteintretensentscheid: Vorschläge und Modelle
zur Umsetzung» kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100002289/100473222
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