Medienmitteilung
SGB ruft Maler- und Gipsermeister zur Vernunft
2004-04-24T14:53:50
Bern (ots) - Im Vorfeld des Streiktages der Deutschschweizer Maler-
und Gipser haben Arbeitgeber streikwillige Arbeitnehmende vor einer
Streikteilnahme gewarnt und massiv zum Beispiel mit Entlassung
bedroht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist in diesem
Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Streik in
der Bundesverfassung verankert ist. Drohungen mit Entlassung für den
Fall einer Streikteilnahme können deshalb nicht toleriert werden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft die Maler- und
Gipsermeister auf, die Rechte ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch das
Streikrecht gehört, zu respektieren. Ein massiver Verstoss gegen Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte
ist es auch, wenn Vertreter der GBI in der Region Zürich bei ihren
Baustellenbesuchen von Arbeitgebern mit Gewalt bedroht und sogar
leicht verletzt wurden. Der SGB fordert die Maler- und Gipsermeister dazu auf, den
Arbeitskonflikt nicht weiter eskalieren zu lassen und in
Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung mit der GBI zu suchen. Die
Forderung der Maler und Gipser nach einem Rentenalter 62 ist
angesichts ihrer harten Arbeit legitim. Auskunft: Pietro Cavadini, 079 353 01 56
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100474103
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