Medienmitteilung
(SGB) IV-Revision: Kein Grund mehr für Ablehnung des Mehwertsteuerprozentes
2004-04-28T14:44:01
Bern (ots) - Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrates, bei der
5. IV-Revision die Wiedereingliederungs- und
Früherkennungsmassnahmen zu verstärken, auch wenn das zunächst
Mehrkosten verursacht. Positiv sind auch die vorgesehenen Anreize
für höhere Beschäftigung und die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit
durch Ärzte der IV-Regionalzentren. Angesichts der schwierigen Lage,
in der sich die IV befindet, anerkennt der SGB die Notwendigkeit der
Revision. Ein Fragezeichen setzt er allerdings hinter die Absicht
des Bundesrates laufende Zusatzrenten ganz zu streichen. Die
Sanierung der Invalidenversicherung darf nicht so erfolgen, dass
wohlerworbene Rechte weggenommen werden. Der Bundesrat hat auch erkannt, dass die Gesundung der IV nicht nur
durch Einsparungen bei den Leistungen erreicht werden kann. Der SGB
befürwortet denn auch die vorgesehene Anhebung Beiträge um 0,1
Lohnprozent. Der SGB begrüsst es auch, dass der Bundesrat seine mit der 5. IV-
Revision verfolgten Pläne vor der Abstimmung vom 16. Mai offen auf
den Tisch legt. Der Mehrwertsteueranpassung zu Gunsten von IV und
als Reserverad für die AHV kann so beruhigt zugestimmt werden. Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031- 377 01 24 oder 079-428 05 90
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100474267
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