Medienmitteilung
Revision Krankenversicherung: Nicht sozialverträglich!
2004-05-26T15:10:52
Bern (ots) - Das vom Bundesrat vorgeschlagene Revisionspaket für
die Krankenversicherung ist nicht sozialverträglich. Die steigenden
Krankenkassenprämien stellen für die Lohnabhängigen in den letzten
Jahren eine zunehmend unerträgliche finanzielle Belastung dar.
Betroffen sind insbesondere Erwerbstätige mit durchschnittlichem
Einkommen, speziell solche mit Kindern. Die steigenden Prämien sind
der wichtigste Grund für die deutliche Abnahme der Kaufkraft bei
vielen Haushalten in den neunziger Jahren. Zwar geht das System des Sozialziels in die richtige Richtung. Da
aber die zusätzlichen Mittel dafür auf 200 Mio. beschränkt sind,
kann das eigentliche Ziel, die Belastung für die untern und
mittleren Einkommen - speziell auch für Kinder abzubauen, gar
nicht erreicht werden. Der SGB fordert daher das Parlament auf, auf
die kontraproduktive Plafonierung zu verzichten. Das wirksamste und
unbürokratischste Mittel, Familien mit Kindern zu entlasten, ist die
Abschaffung der Kinderprämien. Die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten lehnt der SGB
grundsätzlich ab. Daran ändert auch die kosmetische Änderung bei
Kindern (Verzicht auf Erhöhung des Selbstbehalts) nichts. Unverständlich ist es, dass der Bundesrat trotz kritischen
Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Aufhebung des
Vertragszwangs ohne Rahmenbedingungen vorschlägt. Zwar kann die
Aufhebung ein Mittel sein, um im ambulanten Bereich das
Leistungsangebot, die Kosten und die Qualität zu verbessern. Dafür
muss aber bei einer Aufhebung des Vertragszwangs sichergestellt
sein, dass das Leistungsangebot aller Krankenkassen genügend gross,
Qualitätskriterien erfüllt und die Versorgungssicherheit
gewährleistet ist. Die Vertragsfreiheit kann sonst zu einer
Entsolidarisierung, zu einem Kampf der Krankenkassen um die guten
Risiken und zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit
führen. Für den SGB ist deshalb auch eine Verbesserung des
Risikoausgleichs vordringlich. Der SGB macht seine Haltung zur
Aufhebung des Vertragszwangs von einer allfälligen Verbesserung im
Parlament abhängig. Da die Aufhebung des Vertragszwangs politisch wenig Chancen hat,
müssen Bundesrat und Parlament auch andere Massnahmen zur
Kostendämpfung vorbereiten, indem die Kantone hier Verantwortung
erhalten. Auskünfte: Natalie Imboden, Tel. 031 377 01 17
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100475305
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