Medienmitteilung
BFS: Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2002
2004-06-28T09:15:00
(ots) - Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2002 Stagnierende Einnahmen für die Soziale Sicherheit Laut Schätzungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) betrugen die
nominalen Gesamtausgaben für die Soziale Sicherheit 2002 123,1
Milliarden und die Einnahmen 141,0 Milliarden Franken. Im Vergleich
zum Vorjahr nahmen die Ausgaben um 4,6% zu, während sich die
Einnahmen um 0,1% verringerten. Die Differenz von 18 Milliarden
Franken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen ist grösstenteils
auf das in der Beruflichen Vorsorge angewandte
Kapitaldeckungsverfahren zurückzuführen und darf somit nicht als
Einnahmenüberschuss interpretiert werden. Die Sozialausgabenquote,
die in den Jahren 1998-2000 bei rund 27% gelegen hatte, betrug 2001
etwa 27,8% und wird für 2002 auf 28,8% veranschlagt. Das
schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich vor allem
auf die grossen Sozialversicherungen ab, die rund 85% der
Sozialleistungen abdecken. Daneben tragen Lohnfortzahlungen,
Subventionen und bedarfsabhängige Sozialleistungen zur Sozialen
Sicherheit bei. Langfristige Entwicklung der Sozialausgaben Das
System der Sozialen Sicherheit wurde in der Schweiz seit dem Zweiten
Weltkrieg etappenweise ausgebaut. Hatten sich die Sozialausgaben
1950 erst auf 1,5 Mrd. Franken belaufen, so erreichten sie 1970 rund
11 Mrd., 1990 ca. 63 Mrd. und 2000 etwa 113 Mrd. Franken. Real
stiegen sie zwischen 1950 und 2000 von 5,5 auf 93 Mrd. Fr. an
(Preise von 1990). Die stärkste Zunahme erfolgte hierbei in den
Phasen 1974-76 und 1991-93. Während in den 70er Jahren die AHV und
die IV ausgebaut wurden, wurde die Entwicklung in den 90er Jahren
durch die Beschäftigungskrise geprägt. Die Sozialausgabenquote
erhöhte sich zwischen 1990 und 2000 von 19,3% auf 27,1%. Der Anstieg
lässt sich einerseits auf die Schwierigkeiten im Arbeitsmarkt der
90er Jahre und andererseits auf die demographische Alterung, den
Aufbau der Beruflichen Vorsorge sowie die Zunahme der
Invalidenrenten und die Entwicklungen im Bereich der
Krankenversicherung zurückführen. In den Jahren 1998- 2000 brachte
der Rückgang der Arbeitslosigkeit eine Entlastung. Überragende
Bedeutung der Altersvorsorge Die an Personen und Haushalte bezahlten
Sozialleistungen können einzelnen Risiken oder Bedürfnissen
zugeordnet werden: Über 43% der Leistungen dienen der Altersvorsorge
und weitere 26% der Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge. An
dritter Stelle rangieren die Sozialleistungen bei Invalidität mit
einem Anteil von 13%. Somit werden mehr als vier Fünftel der
Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und
Invalidität abzudecken. Die restlichen Leistungen kommen v.a. den
Hinterbliebenen (6,1%), den Familien und Kindern (5,2%) und den
Arbeitslosen (3,5%) zugute. Fast die Hälfte der Sozialleistungen
sind Renten Mit 68% ist der grösste Teil der für die Soziale
Sicherheit bestimmten Geldleistungen nicht an einen Bedarfsnachweis
gebunden. Weitere 25% sind Sachleistungen (Subventionen,
Personalkosten, Rückvergütungen). Bei den nicht bedarfsabhängigen
Geldleistungen stehen die Renten im Vordergrund; ihr Anteil an den
Sozialleistungen beträgt 49%. Weniger gross ist die Bedeutung der
Kapital- und Barleistungen, Taggelder und Familienzulagen. Bei den
nicht bedarfsabhängigen Sachleistungen handelt es sich primär um die
kantonale und kommunale Spitalsubventionierung sowie um ambulante
und stationäre Leistungen der OKPV. Einen Bedarfsnachweis erfordern
bloss 7% der Sozialleistungen. Wichtigste Einnahmenquelle: die
Sozialbeiträge 55% der Gesamteinnahmen im Bereich der Sozialen
Sicherheit entfallen auf die Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer
und Selbständigen; für weitere 9% kommen die Versicherten mit ihren
Kopfprämien in der OKPV auf. Der Anteil der Staatsbeiträge liegt bei
22% (Bund 10%, Kantone 9%, Gemeinden 3%).Mit dem zusätzlichen
Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000)
zugunsten der AHV haben die zweckgebundenen Steuern gegenüber den
allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung gewonnen. Für die
Vermögenserträge errechnet sich ein Anteil von 13% (2001: 16%).
Dieser hohe Prozentsatz verweist auf die zentrale Rolle, die den
primär im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten Pensionskassen im
schweizerischen System der Sozialen Sicherheit zufällt. Der negative
Trend an den Börsen führte auf der Einnahmenseite zu einer
Verminderung der Vermögenserträge der Pensionskassen. Der
Gesamtbetrag der Einnahmen blieb indessen konstant, weil die Sozial-
und Staatsbeiträge wie auch die Krankenkassenprämien weiterhin
anstiegen. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium oder einer
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter,
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener,
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen -
zuweisen lässt. Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von
Indikatoren. Indem die GRSS in methodischer Hinsicht auf dem von
Eurostat entwickelten Europäischen System der integrierten
Sozialschutzstatistik (ESSOSS) basiert, erfüllt sie das Kriterium
der internationalen Vergleichbarkeit. Über die Methoden und
Konzepte, die der GRSS zugrunde liegen, orientiert eine separate
Publikation des BFS (Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit:
Methoden und Konzepte; Neuenburg 2002). Die Sozialausgabenquote misst den Anteil der Ausgaben für die
Soziale Sicherheit am Bruttoinlandprodukt (BIP). Da die
Sozialausgaben keine Teilmenge des BIP darstellen, handelt es sich
hierbei um eine unechte Quote. Im Unterschied zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) fasst
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der
Pensionskassen. Die Bildungsausgaben hingegen stellen gemäss ESSOSS
keinen Beitrag zur Sozialen Sicherheit dar. Von der Schweizerischen
Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die GRSS
hauptsächlich dadurch ab, dass sie neben den Leistungen der
Sozialversicherungen auch noch andere Beiträge zur Sozialen
Sicherheit wie die Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft,
die Subventionierung der Spitäler und die Sozial- und
Flüchtlingshilfe einbezieht und ein international vergleichbares
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft. Auskunft:
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 032 713 66 63 Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit: Provisorische Resultate für
2002 Historische Entwicklung Internationale Vergleiche, in
info:social 10, BFS, Bestellnummer: 299-0401, erscheint im Juli 2004 Pressestelle BFS, Tel.:032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail: order@bfs.admin.ch Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter
abonniert werden.
Anmeldung unter http://www.news-stat.admin.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100476437
|
|