Medienmitteilung
(SGB) Flankierende Massnahmen: Absolutes Minimum
2004-06-30T12:04:38
Bern (ots) - Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die
neuen EU-Mitglieder bedeutet für die Schweiz eine fast grenzenlose
Öffnung des Arbeitsmarktes. Das Rekrutierungsgebiet für
schweizerische Unternehmungen schliesst künftig Länder mit massiv
tieferen Löhnen ein.
Angesichts dieses Lohngefälles bedauert der Schweizerische
Gewerkschaftsbund (SGB), dass die Arbeitgeber in der Arbeitsgruppe
präventive Massnahmen gegen Lohndruck kategorisch abgeblockt haben.
Hingegen begrüsst der SGB, dass im Bereich der bereits heute
geltenden flankierenden Massnahmen Verbesserungen durchgesetzt
werden sollen.
Diese vorgeschlagenen Verbesserungen stellen das absolute Minimum
dar. Die flankierenden Massnahmen müssen so griffig sein, dass auch
bei einem gegen Osten erweiterten Arbeitsmarkt Lohndumping
verhindert werden kann. Ohne diese Verbesserungen können die
Gewerkschaften der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht
zustimmen. Auskunft:
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Daniel Oesch, Tel. 031 377 01 18
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100476563
|
|