Medienmitteilung
BFS: Übersichtsanalysen Volkszählung 2000
2004-07-05T09:15:00
(ots) - Übersichtsanalysen Volkszählung 2000 28% der in der Schweiz wohnhaften Personen waren zum Zeitpunkt ihrer
Geburt ausländischer Nationalität Gegen 28% der in der Schweiz wohnhaften Personen waren zum Zeitpunkt
ihrer Geburt ausländischer Nationalität: Mehr als ein Viertel von
ihnen (526'700 Personen) liess sich im Laufe ihres Lebens
einbürgern. Zu den 350'000 in der Schweiz geborenen ausländischen
Staatsangehörigen gehören auch 32'500 Kinder unter 15 Jahren, die
zur «dritten Generation» zählen. Der sozio-professionelle Status und
die familiäre Lebensweise sind stark von der Herkunft abhängig:
Migrantinnen und Migranten aus Südeuropa und dem Balkan leben im
Allgemeinen in Familienhaushalten mit Kindern, während es sich bei
deutschen und französischen Migrantinnen und Migranten häufig um
«Singles» handelt. So lauten die Ergebnisse einer im Auftrag des
Bundesamtes für Statistik (BFS) vom Schweizerischen Forum für
Migrations- und Bevölkerungsstudien (sfm) durchgeführten Analyse der
Volkszählung 2000, in welcher Bilanz über die Situation der
Migrantinnen und Migranten in der Schweiz und ihre
Integrationsmerkmale gezogen wird. Eine Aktualisierung der Zahlen
zur Bevölkerung ausländischer Herkunft in der Schweiz Die Tatsache,
dass 20,5% (1,5 Millionen gemäss Volkszählung 2000) der Schweizer
Wohnbevölkerung ausländischer Nationalität sind, wird der
Migrationsrealität nur sehr bedingt gerecht. Ein treffenderes Bild
zum Anteil der Personen ausländischer Herkunft entsteht durch die
Berücksichtigung der rund 526'700 Personen, die bei der Geburt einen
ausländischen Pass besassen und sich später einbürgern liessen. Mehr
als 9% der Schweizer Pässe wurden im Rahmen von Einbürgerungen
ausgestellt, womit sich der Anteil der Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt auf 27,9% erhöht.
Ausgehend von den Daten der Volkszählung 2000 wird die Zahl der in
der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländer auf über 350'000
geschätzt. Diese beinhaltet rund 32'500 ausländische Kinder unter 15
Jahren, die in Familien mit mindestens einem in der Schweiz
geborenen Elternteil leben. Diese Kinder gehören gemäss
statistischer Definition zur dritten Generation. Pro Jahr kommen
rund 2500 Neugeborene zu dieser Kategorie hinzu. Diese Werte liegen
leicht unter der tatsächlichen Zahl der Kinder (vgl. Kasten), die
von der neuen Gesetzgebung zur erleichterten Einbürgerung der Kinder
der dritten Generation betroffen wären, falls diese vom Volk bei der
Abstimmung im kommenden September angenommen wird. Unterschiedlich
hohe ausländische Bevölkerungsanteile in den Kantonen Während
insgesamt mehr als die Hälfte (52%) der Genfer Bevölkerung bei der
Geburt einen ausländischen Pass besass, waren es in den Kantonen
Waadt, Tessin und Basel-Stadt zwischen 35 und 39%. Weniger als 15%
beträgt dieser Anteil in den Kantonen Uri, Appenzell Innerrhoden und
Nidwalden. Der Prozentsatz eingebürgerter Personen in den Kantonen
widerspiegelt einerseits die ausländische Präsenz in den Kantonen
und andererseits die Öffnung gegenüber Migrantinnen und Migranten:
Es erstaunt daher nicht, dass in den Kantonen Basel- Stadt, Tessin
und Genf über 10% der Schweizer Staatsbürgerschaften auf
Einbürgerungen zurückgehen, gegenüber weniger als 3% in Uri und
Appenzell Innerrhoden. Der Anteil von Kindern der dritten Generation
an der gesamten ausländischen Bevölkerung liegt nur in den Kantonen
Solothurn (3,5%), Aargau und Thurgau (3,2%) bei über 3%. Auf Grund
dieser niedrigen Werte hätte eine Änderung des Einbürgerungsgesetzes
keinen sehr grossen Einfluss auf die Verteilung der Bevölkerung nach
Nationalität. Die Einbürgerung als Integrationsfaktor Rund 30% der
eingebürgerten Personen wurden in der Schweiz geboren und haben hier
ihre Schulzeit absolviert. Die eingebürgerten Personen sind
mehrheitlich weiblich (64%), eher älter und scheinen sowohl
beruflich als auch soziokulturell sehr gut integriert. Diese
Bevölkerungsgruppe umfasst Personen, welche das Schweizer
Bürgerrecht beantragt haben, aber auch solche, die es durch Heirat
oder Adoption automatisch erhalten haben. In jedem zweiten Fall
haben die Eingebürgerten ihren ursprünglichen Pass behalten. Rund
69'900 Personen haben die schweizerisch-italienische
Doppelbürgerschaft, 30'500 die schweizerisch-französische, 23'300
die schweizerisch-deutsche und 9000 die schweizerisch-türkische. Zum
ersten Mal wurden in der Schweiz Daten zu den religiösen und
sprachlichen Merkmalen der Eingebürgerten erhoben. Rund 87% von
ihnen gaben eine Landessprache als ihre Hauptsprache an. Insgesamt
verwenden 90% der Eingebürgerten eine dieser Sprache im Rahmen der
Familie. Was die Religion betrifft, überwiegen bei den
eingebürgerten Personen die Katholiken (47%), während 24'000
Personen (5%) zu den islamischen und 21'000 (4%) zu den christlich-
orthodoxen Religionsgemeinschaften gehören. Die Sprache als
Integrationsindikator Die Volkszählung zeigt im weiteren die sehr
grosse soziokulturelle Vielfalt der ausländischen Bevölkerung.
Relativ deutliche Verschiebungen von einer Migrantengeneration zur
nächsten sind bei der Hauptsprache festzustellen. Von den im Ausland
geborenen und selbst in die Schweiz eingewanderten Personen aus
Ländern oder Kontinenten, in denen keine schweizerische
Landessprache gesprochen wird, geben zwischen 58% und 88% eine
andere Sprache als Hauptsprache an. Eine schweizerische
Landessprache als ihre Hauptsprache betrachten demgegenüber 80% der
in der Schweiz geborenen Kinder von Migrantinnen und Migranten
spanischer Herkunft, 69% der portugiesischen Kinder, 65% der
türkischen Kinder und 58% der jugoslawischen Kinder. Den grössten
Unterschied zwischen den Generationen weist die Bevölkerungsgruppe
spanischer Herkunft auf: Während sich die Kinder am besten in der
Sprache des Gastlandes ausdrücken können, bleiben die Eltern stark
in der Herkunftssprache verankert. Familienhaushalte sind häufiger
Die Analyse der familiären Strukturen trägt zu einem besseren
Verständnis der Migrationsfrage bei, weil die Familie bei der
Integration zum Beispiel über den Schulbesuch der Kinder und bei
der Weitergabe der Lebensweise von einer Generation an die nächste
eine wichtige Rolle spielt. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass
Migrantinnen und Migranten aus Südeuropa und dem Balkan besonders
häufig in einem «traditionellen» Haushalt leben, zu dem ein meist
verheiratetes Paar mit einem oder mehreren Kindern gehört. So
bestehen 60% der jugoslawischen Privathaushalte, 58% der türkischen
und 51% der portugiesischen aus einem Ehepaar mit Kind(ern). Obwohl
Familien infolge einer Migration getrennt werden können zumindest
vorübergehend bis zur Möglichkeit eines Familiennachzugs ist der
Anteil der Personen, die allein leben, bei der ausländischen
Bevölkerung geringer als bei Personen schweizerischer Nationalität.
Eine Ausnahme bilden jedoch die in der Schweiz lebenden Personen
deutscher und französischer Herkunft, die häufig allein leben. Gegen
27% der deutschen und 24% der französischen Staatsangehörigen leben
in der Schweiz allein, gegenüber lediglich 6% bei den Zugewanderten
aus der Türkei und 4,5% bei denjenigen aus Jugoslawien. Eidgenössische Volkszählung: Detaillierteste Datenquelle zur
ausländischen Bevölkerung in der Schweiz Mit der Annahme eines neuen
Ausländergesetzes durch die Eidgenössischen Räte, mit der Revision
des Asylgesetzes und mit der Volksabstimmung im September 2004 zum
Bundesbeschluss über die ordentliche Einbürgerung sowie über die
erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der
zweiten Generation erreicht die politische Debatte zur ausländischen
Bevölkerung im Jahr 2004 einen Höhepunkt. Die Debatte macht
deutlich, dass zuverlässige Informationen zur ausländischen
Bevölkerung nötig sind, um die Migrationsprozesse, die Lebensweise
der Migrantinnen und Migranten und die Integrationsmuster besser zu
verstehen. Mit den Ergebnissen der alle zehn Jahre durchgeführten
Eidgenössischen Volkszählung stehen solche Informationen bereit.
Damit lassen sich nicht nur Personen ausländischer Herkunft
identifizieren, sondern die Daten können auch dazu beitragen, die
räumliche Verteilung der Gemeinschaften, die Wohnverhältnisse, den
Gebrauch der in der Gastregion verwendeten Sprache im Familien- oder
Berufsalltag, die religiöse Orientierung oder die familiäre
Lebensweise in Erfahrung zu bringen. Da es sich um eine Vollerhebung
handelt, liefert die Volkszählung zudem die Ausgangsbasis zur
Analyse der sozioökonomischen und demografischen Merkmale der
Bevölkerungsgruppen ausländischer Herkunft nach Herkunftsland,
Geburtsort und/oder heutiger Staatsangehörigkeit. Begriffsdefinition und Schätzungen zur dritten Generation Anhand der
Daten aus der Volkszählung lässt sich die Zahl der unter 15-jährigen
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation schätzen, indem
ausschliesslich Kinder berücksichtigt werden, deren Vater und/oder
Mutter ausländischer Nationalität in der Schweiz geboren wurde. Der
Gesetzesentwurf, der im September 2004 vors Volk kommt, betrifft
hingegen Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz
geboren wurde oder hier die Schulzeit absolvierte (5 Jahre
obligatorische Schulzeit erforderlich). In der Volkszählung ist der
Begriff somit enger gefasst als im Bundesbeschluss, über den im
September abgestimmt wird. Für eine vollständige Schätzung zum
Umfang der dritten Generation gemäss Definition im Bundesbeschluss
werden zu den Werten aus der Volkszählung 2000 alle Personen
hinzugerechnet, die 15-jährig oder älter sind und diese Kriterien
erfüllen, sowie Personen, deren Eltern nicht in der Schweiz geboren
wurden, aber hier ihre Schulzeit absolvierten. Ebenfalls zu
berücksichtigen sind die jährlich 2500 Lebendgeburten mit zumindest
einem in der Schweiz geborenen ausländischen Elternteil. Dieser Wert
dürfte auf 3500 bis 4000 ansteigen, wenn die Kriterien des
Bundesbeschlusses herangezogen werden. Das BFS arbeitet gegenwärtig
auf der Grundlage verschiedener statistischer Quellen zusammen mit
dem IMES an einer genaueren Schätzung dieser Zahl. Programm wissenschaftlicher Analysen zur Eidgenössischen
Volkszählung Die Publikation «Migration und Integration:
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz» wird im Rahmen einer
Reihe von Übersichtsanalysen zur Eidgenössischen Volkszählung (VZ)
vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht. Die Reihe wird geleitet
von Werner Haug und umfasst Studien von Forschenden aus
verschiedenen Fachgebieten und Organisationen. Mit Ausnahme der
ersten, 2002 auf der Grundlage provisorischer Ergebnisse
erschienenen Analyse erfolgt die Veröffentlichung (in deutscher und
französischer Sprache, Analyse Nr. 7 zusätzlich in italienischer
Sprache) zwischen Sommer 2004 und Frühling 2005. Es handelt sich
dabei um folgende Publikationen: Bereits erschienen:
1. Haug W., Schuler M., Wanner P., Räumliche und strukturelle
Bevölkerungsdynamik der Schweiz 19902002, Neuchâtel, BFS, 2002
2. Wanner P., Migration und Integration: Ausländerinnen und
Ausländer in der Schweiz, Neuchâtel, BFS, 2004 Veröffentlichung bevorstehend: 3. Frick R., Wüthrich P., Zbinden R.,
Keller M., Pendlermobilität in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 4.
Gerheuser F., Wohnungsversorgung und Wohnverhältnisse: Entwicklungen
19902000, Neuchâtel, BFS 5. Flückiger Y., Bildung und Arbeit:
Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 6.
Wanner P., Sauvain C., Guilley E., Hussy C., Alter und Generationen:
das Leben ab 50 Jahren, Neuchâtel, BFS 7. Lüdi G., Werlen I.,
Sprachlandschaft in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 8. Da Cunha A.,
Metropolen, Städte und Agglomerationen: soziodemografische Struktur
und Dynamik von urbanen Räumen, Neuchâtel, BFS 9. Bühler E.,
Fortschritte und Stagnation in der (Un-) Gleichstellung der
Geschlechter 19702000, Neuchâtel, BFS 10. Bovay C.,
Religionslandschaft in der Schweiz, Neuchâtel, BFS 11. Fux B.,
Familien und Haushalte, Neuchâtel, BFS. Parallel zu zwei dieser Publikationen (Nr. 6 und 9) werden virtuelle
Atlanten erstellt, die ab Oktober 2004 online auf der BFS-Website
konsultiert werden können (http://www.statistik.admin.ch).
Schliesslich sind gegenwärtig etwa zwanzig Vertiefungsstudien in
Vorbereitung, die aktuelle Themen aufarbeiten und auf komplexen
methodologischen und statistischen Analysen beruhen. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Auskunft:
Werner Haug, BFS, Abteilung Bevölkerungsstudien und
Haushaltssurveys, Tel.: 032 713 66 85
Philippe Wanner, sfm, Tel.: 032 718 39 35 Neuerscheinung: Migration und Integration: Ausländerinnen und
Ausländer in der Schweiz Autor: Wanner Philippe, Schweizerisches
Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, Herausgeber:
Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2004, Bestellnummer: 001-0027.
Preis: Fr. 30.-- Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail: order@bfs.admin.ch Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
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