Medienmitteilung
SGB lehnt eine volle Strommarktöffnung ab
2004-07-05T12:17:24
Bern (ots) - Nach dem Nein des Schweizervolks von 2002 gegen das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ist für den Schweizerischen
Gewerkschaftsbund (SGB) jede Vollöffnung des Strommarkts nicht
akzeptabel. Sie wäre nicht nur undemokratisch, sie brächte
Preiserhöhungen, Spekulations- und Sicherheitsrisiken, mehr
Blackouts und eine unnötige Unruhe in die seit Jahrzehnten
problemlose Stromversorgung zu stabilen Preisen. Der SGB lehnt
deshalb die 2. Etappe des vom Bundesrat genehmigten Expertenentwurfs
zu einem neuen Stromversorgungsgesetz ab, könnte sich aber die
Teilöffnung der 1. Etappe vorstellen, wenn gewisse Bedingungen
erfüllt werden. Die vom Bundesrat suggerierte Senkung der
Jahresverbrauch-Limite ist für den SGB undiskutabel. Unverzichtbar ist auch das vorgesehene fakultative Referendum vor
der Vollöffnung. Auch der vorgeschlagene starke Regulator mit einem
unabhängigen Netzbetreiber sind für den SGB notwendige Bedingungen
für eine reibungslose Versorgung unter heutigen Voraussetzungen. Der
SGB verlangt aber einen öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber, damit
die Unabhängigkeit wirklich garantiert ist. Die Lieferpflicht, die
Vorschriften für stabile und kontrollierte Preise und alle
Regelungen zur Versorgungssicherheit sowie verbindliche Ziele zur
Förderung neuer erneuerbarer Energie sind notwendige Fortschritte
gegenüber dem EMG, die nicht verwässert werden dürfen. Eine neue Stromversorgungs-Ordnung muss Versorgungssicherheit und
stabile Preise garantieren. Sie muss die vom Bundesgericht
gutgeheissene unkontrollierte kartellrechtliche Öffnung mit einer
gesetzmässigen Ordnung ersetzen, die auch das Verhältnis zu unseren
europäischen Nachbarn regelt. Wer jetzt mit Hauruck-Methoden eine
schnelle 100%-Öffnung fordert, missachtet den Volksentscheid und
wird statt einer möglichen guten Kompromisslösung schliesslich einen
Scherbenhaufen ernten. Der SGB wird deshalb als Referendumssieger
von 2002 die weiteren politischen Entscheide sehr genau verfolgen
und am Schluss des Gesetzgebungsprozesses entscheiden, ob er
zustimmen kann oder nicht. Auskunft: Rolf Zimmermann, Tel. 031 / 377 01 21 oder 079 / 756 89 50
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100476786
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