Medienmitteilung
Flankierende Massnahmen zur EU-Osterweiterung
Absolutes Minimum
2004-09-09T14:27:08
Bern (ots) - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) akzeptiert
die Erweiterung der flankierenden Massnahmen, wie sie der Bundesrat
im Zusammenhang mit der geplanten Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedsländer der EU in Ost-
und Mitteleuropa vorschlägt. Allerdings stellen diese Vorschläge für
den SGB das absolute Minimum dar. Eine allfällige Verschlechterung
und Verwässerung dieser Vorschläge oder gar der Verzicht auf solche
würde die Gewerkschaften zwingen, die Osterweiterung der
Personenfreizügigkeit zu bekämpfen, weil Lohndumping zu befürchten
wäre. Der SGB konnte sich mit zwei seiner zentralen Forderungen, der
Möglichkeit präventiver Massnahmen und der Verbesserung des
Kündigungsschutzes für gewählte Betriebskommissionsmitglieder, in
der vorbereitenden Arbeitsgruppe nicht durchsetzen. Die Mehrheit der
Arbeitsgruppe wollte sich auf eine Nachbesserung der bereits
eingeführten flankierenden Massnahmen beschränken, um deren
Effizienz zu erhöhen. In diesem Sinn begrüsst der SGB die vorgeschlagenen Änderungen im
Entsendegesetz bezüglich der Einstellung von Inspektoren. Ohne
genügend Inspektoren kann nicht überprüft werden, ob die
ortsüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Der SGB begrüsst
auch die vorgeschlagene, geringfügige Erleichterung der
Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen.
Positiv zu werten ist ebenfalls die Verpflichtung des Arbeitgebers
zur schriftlichen Information des Arbeitnehmers über die
wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages. Sie verbessert die
Rechtssicherheit und erleichtert die Kontrolle der Einhaltung der
ortsüblichen Arbeitsbedingungen. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen
geeignet sein werden, einen Druck auf die Löhne zu verhindern, wird
sich erst in der Praxis zeigen. Falls die vorgeschlagenen Massnahmen
sich als ungenügend erweisen sollten, wird der SGB nicht zögern,
weiter gehende Schutzmassnahmen zu verlangen. Auskünfte: Serge Gaillard, 079 / 353 11 06 Zur Vernehmlassungsantwort des SGB im Wortlaut siehe: www.sgb.ch
unter dokumente/vernehmlassungen
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100479238
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