Medienmitteilung
Skandalös: Nach dem Sonntag fällt auch der Jugendschutz
2004-11-17T12:44:31
Bern (ots) - Das Parlament macht den Sonntag zum Werktag, der
Bundesrat den Jugendschutz zur Makulatur: Nur drei Jahre nach
Inkrafttreten soll das Arbeitsgesetz revidiert und das
Jugendschutzalter auf 18 Jahre gesenkt werden. Damit erweist der
Bundesrat den Jugendlichen in der Berufsbildung, in der bereits
heute grosszügig Globalbewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit
erteilt werden, einen Bärendienst. Die Senkung des Schutzalters wird
Tür und Tor für Missbrauch noch weiter öffnen. Denn damit sind die
Jugendlichen weniger gegen Arbeitsunfälle geschützt. Gleichzeitig
werden durch diese Erweiterung des Arbeitseinsatzes ihre Bildung,
ihre Erholung und die nötigen Sozialkontakte erschwert. Dazu passt,
dass die längst versprochene Jugendschutz-Verordnung zum
Arbeitsgesetz weiter auf sich warten lässt. Mit dem heutigen
Entscheid hilft der Bundesrat, die Strukturkrise in gewissen
Branchen (z.B. im Gastgewerbe) durch die Aushebelung des
Jugendschutzes zu lösen. Das ist skandalös. Aufgrund der fehlenden Lehrstellenangebote wird bereits die Mehrheit
der Lehrbeginner/innen vom Beginn der Berufslehre weg nicht mehr dem
Jugendschutz unterstellt sein. Lehrbeginner/innen haben nämlich
heute das Durchschnittsalter 18 Jahre. (Bildungsmonitoring
Sekundarstufe II BFS 2004). Der Bundesrat argumentiert bei der Schutzaltersenkung mit der
Anpassung an die EU. Dabei vergisst er, dass die EU-Jugendschutz-
Richtlinie deutlich bessere Vorgaben als jene der vorgesehenen
Verordnung enthält insbesondere im Bereich der Arbeitszeit! Auskunft: Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär Ressort Bildung, 031 377 01 23 /
079 404 56 85
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100482482
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