Medienmitteilung
(SGB) Stromversorgungsgesetz: Bundesrat will mit dem Kopf durch die Wand
2004-12-03T13:47:04
Bern (ots) - Mit seinem Beschluss im Stromversorgungsgesetz
(StromVG) die Liberalisierung für Industrie und Gewerbe vorzusehen,
verlässt der Bundesrat den Kompromiss seiner Expertenkommission, die
nach dem Nein des Volks zum EMG in einer ersten Stufe eine
Teilliberalisierung nur für Grossverbraucher vorgesehen hatte. Die
Mehrheit der Landesregierung will offenbar mit dem Kopf durch die
Wand. Sie folgt blind einer Lobby von Liberalisierungsturbos, die
eine faktische Vollliberalisierung von Anfang durchsetzen will.
Damit wird der Volksentscheid vom September 2002 missachtet. Statt
einer schnell realisierbaren tragfähigen Lösung riskiert der
Bundesrat so eine weitere politische Blockade in einem für unser
Land zentralen Infrastrukturbereich. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt diese
Durchmarschpolitik ab. Als Abstimmungssieger nota bene gegen die
geballte Propagandawalze von économiesuisse und Stromwirtschaft
zeigten sich die Gewerkschaften im Rahmen der Expertenarbeit immer
kompromissbereit: Für ein zweistufiges Vorgehen, das zuerst eine nur
auf Grossverbraucher begrenzte Teilliberalisierung gebracht hätte
und die weitergehende 2. Etappe einem speziellen Referendum
unterstellt. Verbunden mit der Etappierung ist auch die verbesserte
Position der in der Bevölkerung gut verankerten öffentlichen Strom-
Verteilunternehmen (EVU). In der Schweiz ist nur eine Lösung
mehrheitsfähig, die die heutige Vorsorgungssicherheit und
Preisstabilität für alle garantiert sowie den Investitionsstopp bei
Netz und Produktion überwindet. Das heisst es braucht im Gesetz
einen starken Regulator, einen unabhängigen Netzbetreiber,
Planungssicherheit für die EVU und Massnamen für Stromeffizienz und
eine wirksame Förderung der erneuerbaren Energien. Mit der faktisch vollen sofortigen Marktöffnung stellt der Bundesrat
diesen Konsens infrage. Er folgt dem Druck der grossen
Überlandwerke, die einzig ihre bereits dominierende Marktmacht noch
vergrössern wollen. Das entspricht nicht dem Volkswillen und ist für
den SGB nicht akzeptabel. Auskunft: Rolf Zimmermann, Tel. 079-756 89 50
Serge Gaillard, Tel. 079-353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56
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