Medienmitteilung
(SGB) Netzzugang: Bundesamt missachtet Eisenbahngesetz
2004-12-03T14:18:44
Bern (ots) - Das Eisenbahngesetz verlangt in Art. 9 als
Voraussetzung für Netzzugangsbewilligungen für das schweizerische
Eisenbahnnetz unmissverständlich, dass die Arbeitsbedingungen der
Branche gewährleistet werden. Wenn das Bundesamt für Verkehr (BAV)
nun allein aufgrund einer Sicherheitsbescheinigung der deutschen
Firma Railion den Netzzugang erteilt, missachtet das BAV das Gesetz.
Die Gewerkschaften machen seit Monaten auf das drohende Lohndumping
im Bahnbereich aufmerksam. Umso stossender ist es, dass das
Eisenbahngesetz in den Erwägungen zum Beschluss vom BAV nicht einmal
erwähnt wird. Dieses Vorgehen ist aus mindestens zwei Gründen nicht akzeptabel: 1. geht es nicht, dass geltende Gesetze zum Schutz der Schweizer
Arbeitsbedingungen mit Verweis auf Verträge mit EU ausgehebelt
werden. Das fördert das Misstrauen gegenüber der europapolitischen
Praxis im Bundeshaus. Nota bene zu einem denkbar heiklen Zeitpunkt. 2. nehmen die Bundesbehörden die Interessen als SBB-Eigentümer und
Miteigentümer anderer Bahnen nicht wahr, wenn sie auf dem europaweit
besten Bahnnetz Konkurrenz zulassen, die nicht den gleichen
Bedingungen unterliegt, wie die eigenen Schweizer Bahnen. Das zeugt
von wenig Weitsicht. Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund bekennt sich zusammen mit
den Bundesbehörden klar zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse
auf die Schiene. Sie darf aber kein Grund für schlechtere
Arbeitsbedingungen sein und darf die Wettbewerbsbedingungen der
Schweizer Bahnen nicht schmälern. Auskunft: Rolf Zimmermann, Tel. 079-756 89 50
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100483335
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