Medienmitteilung
BFS: 5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003)
2005-02-28T09:15:00
(ots) - 5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003) Jugendkriminalität: Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl
überwiegen weiterhin Wenn Minderjährige (von 7 bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so
geschieht dies mehrheitlich wegen Konsums von Betäubungsmitteln oder
Diebstahl. 13 Prozent der Urteile umfassen ein im strafrechtlichen
Sinne oft weniger gravierendes Gewaltdelikt. Während der Anteil der
Urteile wegen Diebstahls in den letzten drei Jahren stabil geblieben
ist, hat sich jener der Urteile wegen Konsums von Betäubungsmitteln
2003 verringert. Straftätige Minderjährige werden oft mit einer
Arbeitsleistung, einem Verweis oder einer unbedingten Busse
bestraft. Soweit einige wichtige Ergebnisse der
Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die
Zahl der von Jugendanwaltschaften und -gerichten sowie von
kantonalen Stellen ausgesprochenen Urteile ist seit Beginn dieser
Statistik im Jahr 1999 (12'300 Urteile) gestiegen. 2003 belief sie
sich auf 13'500 Fälle (+9,8% gegenüber 1999). Geahndet werden nach
wie vor hauptsächlich Vermögensdelikte (44%), darunter rund 65
Prozent Diebstähle und 34 Prozent Sachbeschädigungen. Es folgen die
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (36%). 88 Prozent dieser
Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln. Seit 1999 ist
der Anteil der Gewaltdelikte an den Jugendstrafurteilen von 10 auf
13 Prozent gestiegen. Die Zahl der Urteile wegen Gewaltdelikten hat
von 1237 (1999) auf 1729 (2003) zugenommen (+40%). Rund 80 Prozent
dieses Anstiegs beruhen auf einer Zunahme der Anzahl einfacher
Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Drohungen. Daraus lässt sich
schliessen, dass die Jugenddelinquenz nach wie vor durch leichtere
Straftaten dominiert wird. Schwerste Straftaten sind eine
Seltenheit. Es handelt sich um jährlich rund 120 Fälle, die Hälfte
davon Brandstiftung. Die Mehrheit der verurteilten Minderjährigen
sind männliche Jugendliche 2003 betrafen 80 Prozent der
Jugendstrafurteile Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre; 10'715
Personen). 82 Prozent (11'062) der verurteilten Minderjährigen waren
männlichen Geschlechts. Von 1999 bis 2003 ist die Zahl der Urteile
gegen Kinder (7 bis und mit 14 Jahre) von 2988 auf 2768 gesunken,
während jene gegen Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre) von 9348
auf 10'715 gestiegen ist. Die Zahlen widerlegen somit die gängige
Meinung, die straffälligen Minderjährigen würden immer jünger. 2003
waren 61 Prozent (8283) der verurteilten Minderjährigen
schweizerischer Nationalität. Ausländischer Nationalität und in der
Schweiz wohnhaft waren 32 Prozent (4304), und 4 Prozent (481) waren
Asylsuchende. 3 Prozent (415) schliesslich waren nicht in der
Schweiz wohnhaft. Diese Verteilung ist seit 1999 gleich geblieben.
Gewaltdelikte in 13 Prozent der Jugendstrafurteile 2003 wurden 1729
Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten ausgesprochen. Dies sind 13
Prozent aller Jugendstrafurteile. 58 Prozent der Urteile wegen
Gewaltdelikten beinhalteten einfache Körperverletzungen und
Tätlichkeiten. Seit 1999 ist die jährliche Zahl der Tätlichkeiten
von 419 auf 548 gestiegen, jene der einfachen Körperverletzungen von
288 auf 454. 2003 betrafen 78 Prozent (1350) der 1729
Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten Jugendliche (15 bis und mit
17 Jahre). 89 Prozent (1546) der verurteilten Minderjährigen waren
männlichen Geschlechts. Mehrheitlich Arbeitsleistungen und Verweise
2003 wurde in 30 Prozent der Urteile (4061) eine Arbeitsleistung
verordnet, in 27 Prozent (3626) ein Verweis und in 18 Prozent (2445)
eine unbedingte Busse. In nur 6 Prozent (875) der Urteile wurde eine
bedingte Einschliessung und in 2 Prozent (306) eine unbedingte
Einschliessung ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich
in den vergangen fünf Jahren wenig verändert. Einzig die
ausgesprochenen Verweise sind zurückgegangen (1999: 31%; 2003: 27%),
während die Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%; 2003: 18%). Die
seltenen Einschliessungen sind stabil geblieben. Die Jugendstrafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur
und Entwicklung der nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochenen
Strafurteile. Die Daten stammen von den Jugendgerichten und
Jugendanwaltschaften, Schulkommissionen und Bezirksämtern. Dort
werden die Informationen zu den verschiedenen Arten von Entscheiden,
den genannten Straftaten und den verhängten Sanktionen erhoben.
Aufgrund der Statistik können demografische Merkmale der
verurteilten Personen (Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit,
Geburtsort) untersucht werden. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Auskunft:
Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht,
Tel.: 032 713 69 59 Neuerscheinung:
BFS aktuell, Statistik der Jugendstrafurteile, 2003. Stand der
Datenbank am 12.08.2004. Neuchâtel 2004.
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