Medienmitteilung
SGB beschliesst Ja zu Schengen/Dublin und zum Partnerschaftsgesetz
2005-02-28T10:05:49
Bern (ots) - Der SGB-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 23.2.05
sowohl zu Schengen/Dublin wie auch zum Partnerschaftsgesetz eine
eindeutige JA- Parole verabschiedet. Schengen/Dublin stimmt der SGB vor allem aus zwei Gründen zu. Auf
der einen Seite warten viele Gewerkschafts-Mitglieder aus Nicht-EU-
Staaten seit langem auf eine gemeinsame schweizerische Visumspolitik
mit der EU. Das Abkommen beendet die heute schikanöse Visa-Praxis,
tagelange Wartezeiten vor Konsulaten hören endlich auf. Für diesen
erleichterten Grenzübertritt haben sich die Gewerkschaften seit
langem eingesetzt. Zum zweiten ist die Gewerkschaft des Grenzwacht- und Zollpersonals
garaNto mit dem Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze
ausdrücklich einverstanden. Weil aber die mobilen Kontrollen im
grenznahen Raum wie bisher weiterzuführen sind, darf kein
Personalabbau vorgenommen werden. Im Parlament wurde dies
zugesichert und der Personaletat auf dem Stand 31.12.2003 gesetzlich
garantiert. Damit sind die gewerkschaftlichen Forderungen zu
Schengen/Dublin erfüllt. Das entscheidende europapolitische Dossier ist für den SGB die im
September zur Abstimmung gelangende erweiterte Personenfreizügigkeit
und die entsprechenden flankierenden Massnahmen. Der SGB wird sich
nicht nur für Schengen/Dublin einsetzen sondern auch einer gezielten
Vermengung der beiden Vorlagen entgegen treten. Dem Partnerschaftsgesetz stimmte der SGB-Vorstand einstimmig zu,
weil damit Lesben- und Schwulen ermöglicht wird, in einer rechtlich
anerkannten und geregelten Partnerschaft zu leben. Diese umfasst
einerseits Rechte, wie z.B. gegenseitige Erb-, Besuchs- oder
Zeugnisverweigerungsrechte, Sozialversicherungsansprüche und die
Anerkennung als Angehörige, andererseits aber auch Pflichten, etwa
im Bereich des Steuer-, Fürsorge- oder AHV-Rechts. Die eingetragene Partnerschaft entspricht einem vernünftigen
Kompromiss, der sich aus dem Diskriminierungsverbot der
Bundesverfassung ableitet. Sie ist vertraglichen Lösungen
vorzuziehen, die oft nur punktuelle Lösungen bieten. In manchen
Ländern (Skandinavien, Deutschland und Frankreich) funktionieren
sehr ähnliche Regelungen bestens. Weil die Vorlage einen wichtigen
Schritt zu mehr Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit auch für
schwule und lesbischer GewerkschaftskollegInnen darstellt, wird sich
der SGB für ein deutliches JA einsetzen. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskünfte:
Rolf Zimmermann: 031/377 01 21 oder 079/756 89 50 (Schengen/Dublin)
Natalie Imboden: 031/377 01 17 oder 079/706 62 84
(Partnerschaftsgesetz)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100486669
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