Medienmitteilung
Menschlichkeit für abgewiesene Asyl Suchende
2005-03-11T12:19:10
Bern (ots) - Im Ständerat wird in den kommenden Tagen eine massive
Verschärfung des Asylgesetzes diskutiert. Abgewiesene Asyl Suchende
sollen von der Fürsorge ausgeschlossen und die Nothilfe gekürzt oder
gestrichen werden. Zudem ist eine Einschränkung der ihnen
zustehenden Leistungen der Krankenversicherung vorgesehen. Das
Schweizerische Rote Kreuz (SRK) warnt vor der Einführung der
vorgeschlagenen Massnahmen. Diese stellen einen Verstoss gegen die
Menschlichkeit dar. Mit grosser Besorgnis beobachtet das SRK seit April 2004 die
Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses von Personen mit einem
Nichteintretensentscheid. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass
einige Kantone die Nothilfe bewusst abschreckend gestalten. Der
gewünschte Effekt der Massnahme, nämlich die Ausreise der
betroffenen Asyl Suchenden, ist nicht eingetreten. Vielmehr sind
diese Personen untergetaucht oder baten bei Kirchen und Privaten um
Unterstützung. Ein Ausschluss auch der abgewiesenen Asyl Suchenden
von der Fürsorge hätte zur Folge, dass sich mehr als 10000 Personen
in dieser prekären Lebenssituation wiederfänden. Viele Betroffene
würden in die Verelendung und Kriminalität gedrängt. Für Frauen,
Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige sind solche
Verhältnisse besonders schlimm. Das Schweizerische Rote Kreuz erinnert daran, dass alle Menschen
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus das Recht auf
Überlebenshilfe im Falle einer Notlage haben. Dieses Recht
einzuschränken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein
Verstoss gegen die Menschlichkeit. Menschen in Not haben Anspruch
auf minimale Existenzsicherung: Essen, Obdach, medizinische
Versorgung und Hygiene. Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das
einem Menschen ein würdevolles Dasein ermöglicht. Sie darf unter
keinen Umständen gekürzt werden. Mit den vorgeschlagenen
Verschärfungen der Asylgesetzgebung wird weder der Asylmissbrauch
bekämpft noch die Rückkehr abgewiesener Asyl Suchender gefördert,
sondern lediglich Not verursacht. Das Schweizerische Rote Kreuz weitet ab April 2005 die bestehenden
Dienstleistungen im Bereich der Rückkehrberatung auf alle
Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus,
aus. Diese erhalten somit die Möglichkeit, innerhalb legaler
Rahmenbedingungen in Sicherheit und Würde in ihr Herkunftsland
zurückzukehren, ohne sich durch die Inanspruchnahme von
Schlepperorganisationen zu gefährden. Es ist die Pflicht des Schweizerischen Roten Kreuzes, auf die
humanitären Konsequenzen der Verschärfungen der Asylgesetzgebung
hinzuweisen. Die vorliegenden Äusserungen geschehen in der Sorge um
die Würde und Gesundheit abgewiesener Asyl Suchender in der Schweiz
und um die humanitäre Tradition unseres Landes, in welchem die
weltweite Rotkreuzbewegung ihren Ursprung hat. Weitere Informationen: Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK
Tel. 079 701 11 78 Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100002289/100487335
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