Medienmitteilung
SGB stellt Fortschritte bei der Anwendung der flankierenden Massnahmen fest
Mehr Kontrollen sind aber nötig
2005-04-01T14:02:16
Bern (ots) - Der SGB begrüsst die Publikation des Berichtes über
die Anwendung der flankierenden Massnahmen. Der Bericht des EVD
zeigt, dass die Behörden zunehmend gewillt sind, diese auch richtig
anzuwenden. Der Bericht bestätigt die vom SGB immer wieder wiederholte
Voraussage, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer
Masseneinwanderung führen werde. Hingegen wird von ihr ein
bedeutender Druck auf die Löhne ausgehen. Die mit knapp 6%
verhältnismässig hohe Zahl von Verfehlungen zeigt, dass es die
flankierenden Massnahmen braucht und dass sie konsequent umgesetzt
werden müssen. Der Bericht attestiert den Kantonen eindeutige Fortschritte bei der
Anwendung der flankierenden Massnahmen. Wo ein allgemeinverbindlich
erklärter (ave)Gesamtarbeitsvertrag existiert, finden zunehmend
häufig Kontrollen der Arbeitsbedingungen statt. Hingegen werden die
Anstellungsbedingungen in den Branchen ohne ave
Gesamtarbeitsverträgen noch kaum kontrolliert. Hier, speziell in
Branchen mit tendenziell instabilen Arbeitsbedingungen wie im
Detailhandel, Transportgewerbe und in der Reinigung, müssen in den
nächsten Wochen noch Fortschritte realisiert werden. Ebenso ist
darauf hinzuweisen, dass ein grosser Teil der Resultate im
vorliegenden Bericht noch aus wenigen aktiven Kantonen stammt.
Leider befinden sich einzelne Kantone, darunter auch der
wirtschaftlich starke Kanton Zürich, bei der Kontrolle der
Arbeitsbedingungen noch immer im Rückstand. Der SGB wird Ende April eine eigene Auswertung der flankierenden
Massnahmen vorstellen. Er hofft, dann weitere Fortschritte
feststellen zu können. Auskünfte: Serge Gaillard 079 / 353 11 06
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100488231
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