Medienmitteilung

Wer A sagt muss auch B sagen GAV auch für Gastbetriebe, die Speisen ausliefern

2005-05-25T15:28:55

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat heute via Änderung der Verordnung 2
zum Arbeitsgesetz beschlossen, dass Betriebe, die Fertigspeisen 
ausliefern, den Restaurants gleichgestellt werden. Somit dürfen etwa 
Pizza-Kurierdienste ohne Bewilligung während der ganzen Nacht und am 
Sonntag Personal einsetzen.
Als logische Folge dieser Gleichstellung müsste der Bundesrat auch 
die Auslieferungsbetriebe dem allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gastgewerbe unterstellen. Doch 
dazu schweigt der Bundesrat.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich dafür ein, dass 
konsequenterweise die Gastbetriebe, die Speisen ausliefern, auch in 
Bezug auf den GAV den Restaurants gleichgestellt werden. So kann 
vermieden werden, dass die neu nachts und sonntags Beschäftigten 
ausgebeutet werden.
Für weitere Auskünfte: Doris Bianchi, Tel. 076 / 564 67 67

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100490730


Weiterführende Informationen

http://www.sgb.ch/home.htm

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