Medienmitteilung
Wer A sagt muss auch B sagen
GAV auch für Gastbetriebe, die Speisen ausliefern
2005-05-25T15:28:55
Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute via Änderung der Verordnung 2
zum Arbeitsgesetz beschlossen, dass Betriebe, die Fertigspeisen
ausliefern, den Restaurants gleichgestellt werden. Somit dürfen etwa
Pizza-Kurierdienste ohne Bewilligung während der ganzen Nacht und am
Sonntag Personal einsetzen. Als logische Folge dieser Gleichstellung müsste der Bundesrat auch
die Auslieferungsbetriebe dem allgemeinverbindlich erklärten
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gastgewerbe unterstellen. Doch
dazu schweigt der Bundesrat. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich dafür ein, dass
konsequenterweise die Gastbetriebe, die Speisen ausliefern, auch in
Bezug auf den GAV den Restaurants gleichgestellt werden. So kann
vermieden werden, dass die neu nachts und sonntags Beschäftigten
ausgebeutet werden. Für weitere Auskünfte: Doris Bianchi, Tel. 076 / 564 67 67
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100490730
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