Medienmitteilung
Die Sozialhilfestatistik im Kanton Jura
2005-06-09T10:30:00
(ots) - Die Sozialhilfestatistik im Kanton Jura Jugendliche und Alleinstehende sind häufiger auf Sozialhilfe
angewiesen Im Kanton Jura haben 2003 rund 1'200 Personen Sozialhilfe bezogen.
Das sind 1,7% der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche bis zu 25
Jahren, allein erziehende Mütter und allein lebende Personen sind am
meisten auf Sozialhilfe angewiesen. Hier einige der Resultate der im
Jahr 2003 von den drei regionalen Sozialdiensten des Kantons Jura im
Rahmen der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten
Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhobenen Daten. Zum ersten Mal
werden die detaillierten Resultate der Sozialhilfestatistik, die im
Kanton Jura im Jahr 2001 eingeführt wurde, publiziert. Die Daten
werden von der Direktion für Soziales des Kantons und den regionalen
Sozialdiensten von Delsberg, Pruntrut und Le Noirmont erhoben, die
alle Gesuche um Sozialhilfe des Kantons behandeln. Seit der
Einführung der Sozialhilfestatistik werden jedes Jahr die
soziodemographischen Daten der Sozialhilfebezüger/innen, ihre
familiäre Situation und die Dauer des Bezugs erhoben. Die Städte
sind am stärksten betroffen Aus den Zahlen geht hervor, dass im
Kanton Jura vor allem die Städte betroffen sind: Fast 60% der
unterstützten Personen leben in den Städten Delsberg und Pruntrut,
wo 26% der Bevölkerung des Kantons wohnen. Erhöhte Risiken für
Alleinstehende, Junge und Ausländer/innen Die Sozialhilfequote aller
Haushalte im Jura (d.h. der Anteil unterstützter Haushalte an den
Haushalten des Kantons insgesamt) beträgt 2,4% und ist somit kleiner
als in anderen Kantonen (Zürich: 4,1%; Luzern: 3,1%). Allerdings
steigt der Prozentsatz deutlich bei Ein-Personen-Haushalten (4,8%)
und Eineltern-Familien (6%). Berücksichtigt man den Zivilstand,
lässt sich feststellen, dass verheiratete oder verwitwete Personen
einem weniger hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind: sie stellen nur
0,7% bzw. 0,3% Prozent der Sozialhilfebezüger/innen. Auch
Rentner/innen laufen weniger Gefahr, von der Sozialhilfe abhängig zu
werden, dank des Systems der Altersvorsorge und der
Ergänzungsleistungen. Unter den Personen, die Sozialhilfe beziehen,
sind Kinder und Jugendliche überproportional vertreten: 29% der im
Kanton Jura unterstützten Personen sind jünger als 18 Jahre, während
der Anteil unter den 36- bis 50-Jährigen noch 25% beträgt. Am
höchsten ist die Sozialhilfequote (die auch das Risiko, von der
Sozialhilfe abhängig zu werden, verdeutlicht) allerdings bei jungen
Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren. Dies gilt sowohl für die
Landgemeinden als auch für die Städte, ist aber in letzteren
ausgeprägter. 52% der unterstützten Personen sind Schweizer/innen,
48% sind ausländischer Herkunft. Angesichts der Tatsache, dass die
Ausländer/innen nur 12% der Gesamtbevölkerung des Kantons ausmachen,
heisst das, dass sie einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind als
die Schweizer Bevölkerung. Die statistischen Daten sagen nichts aus
über die Gründe dieses Phänomens. Es lässt sich aber wahrscheinlich
zum grossen Teil mit dem Ausbildungsniveau, den Restrukturierungen
des sekundären Wirtschaftssektors und der Grösse der Familien
erklären. Untersucht man die Verteilung der ausländischen
Sozialhilfebezüger/innen auf die zwei Städte, zeigt sich, dass der
Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger/innen in der Stadt höher
ist als auf dem Land. Auch Erwerbstätige sind von der Sozialhilfe
abhängig Rund 25% der Sozialhilfeabhängigen über 14 Jahre sind
erwerbstätig; 45% arbeiten sogar Vollzeit. Betroffene, die Teilzeit
arbeiten, haben oft keine Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten, wenn
sie sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen. Ungefähr ein
Drittel der Sozialhilfebezüger/innen sind arbeitslos und auf
Arbeitssuche, 42% gehören zur nicht erwerbstätigen Bevölkerung und
suchen keine Arbeit. Die überwiegende Mehrheit dieser Personen ist
arbeitsunfähig und wartet auf die Leistungen der IV. Gründe, die zur
Beendigung der Sozialhilfe führen In 46% der Fälle dauert die
Unterstützung weniger als ein Jahr. Die hauptsächlichen Gründe für
die Beendigung der Leistungen sind die Aufnahme einer bezahlten
Tätigkeit (17%), die Erhöhung des Einkommens (11%) oder der
Leistungsbezug von einer Sozialversicherung, der die
Lebenshaltungskosten deckt (49%). BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird vom Bundesamt für
Statistik in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen
und den Gemeinden erstellt und ist sukzessive landesweit eingeführt
worden. Der Kanton Jura gehörte zu den ersten Kantonen, die im Jahr
2001 mit der Datenerhebung begonnen haben. Die Daten von 2003 wurden
zum ersten Mal einer detaillierten statistischen Analyse unterzogen.
Die Erhebung bezieht alle jurassischen Gemeinden ein. Der Anteil der
Sozialhilfebezüger/innen (Sozialhilfequote) ist ein wichtiger
Indikator der Sozialhilfestatistik. Diese Quote gibt den Anteil der
Bevölkerung an, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die
Referenzgruppe kann die Gesamtbevölkerung oder eine Untergruppe
sein, je nach soziodemographischen Kriterien. Die Sozialhilfequote
zeigt auch das Risiko auf, in finanzielle Not zu geraten und von der
Sozialhilfe abhängig zu werden. Mit der neuen Sozialhilfestatistik
können Risikogruppen identifiziert, der soziodemographische Kontext
herausgeschält und, vor allem, die familiäre Situation der
Bezüger/innen sowie der Betrag und die Dauer des Leistungsbezugs
erfasst werden. Die Sozialhilfestatistik liefert somit eine
zuverlässige Grundlage für die Beobachtung der Situation und der
Entwicklung der Sozialhilfe und bildet damit ein wichtiges
Instrument für die Sozialpolitik der Kantone. Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Leiter der
Sektion, Tel.: 032 713 65 78
Corinne Pfeuti, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Verantwortliche
Sozialhilfestatistik für den Kanton Jura, Tel.: 032 713 63 17 Kanton Jura
Jean-Marc Veya, Leiter der Kantonalen Direktion für Soziales, Tel.:
032 420 51 42 Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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