Medienmitteilung

Der SGB zur Botschaft 5. IV-Revision und Zusatzfinanzierung Stossrichtung korrekt – im einzelnen verbesserungsbedürftig

2005-06-22T13:32:53

Bern (ots) -

Es zeigt sich als dringend und notwendig an, die
IV-Finanzen wieder in Ordnung zu bringen. Aus diesem Grund kann sich 
der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit der Stossrichtung der 
heute vom Bundesrat verabschiedeten IV-Botschaften grösstenteils 
einverstanden erklären. Der SGB unterstützt insbesondere die Ziele 
der Früherfassung, der Frühintervention und einer besseren (Wieder)- 
Eingliederung. Die Zusatzfinanzierung, bei welcher der SGB die 
Lohnprozente der MWSt vorzieht, zeigt sich als unumgänglich an. 
Widersetzen wird sich der SGB den Einsparungen durch Leistungsabbau. 
Diese sind teilweise sachlich falsch und werden Personen treffen, 
die auf diese Leistungen angewiesen sind. Gleichzeitig werden die 
Kosten zu einem rechten Teil nur auf andere Sozialversicherungen, 
auf EL oder Sozialhilfe, verschoben. Das ist unsinnig und muss vom 
Parlament nachgebessert werden. Der verstärkte Druck auf die 
Versicherten sowie die Anreize für sie und die neuen und für die IV 
teuren Massnahmen zur besseren Eingliederung können jedoch nur 
erfolgreich sein, wenn auch die Wirtschaft mitmacht. Mit anderen 
Worten: die Arbeitgeber müssen vermehrt leistungsschwächere und 
arbeitsunfähige Arbeitnehmende einstellen resp. nicht entlassen; sie 
müssen vermehrt behinderte Menschen beschäftigen. Man darf in diesem 
Bereich nicht auf Freiwilligkeit zählen, es braucht also unbedingt 
auch Anreize für Arbeitgeber. Die Botschaft ist in diesem Punkt 
völlig einseitig.
Trotz Zusatzfinanzierung und 5. IVG-Revision (falls sich das Ziel 
einer Reduktion der Neurenten um 20 % realisieren lässt) werden die 
IV-Schulden - im besten Fall - bis auf 10 Milliarden Franken (im 
Jahr 2010) ansteigen. Die IV würde unter diesen Vorgaben erstmals im 
Jahr 2025 schwarze Zahlen schreiben. Die Vorschläge des Bundesrates 
zur Finanzierung sind deshalb ungenügend: Es braucht unbedingt auch 
den Bundesanteil am Nationalbankgold, um die Schulden der IV an die 
AHV zurückzuzahlen.
Auskünfte: Colette Nova (bis 15.00 tel. 031/377 01 24, ab 17.00 
natel, 079/428 05 90)

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100492205


Weiterführende Informationen

http://www.sgb.ch/home.htm

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