Medienmitteilung
Zum Gesundheitsschutz bei Arbeit in grosser Hitze
Kühle Köpfe bei heissen Arbeitsplätzen
2005-06-28T14:04:13
Bern (ots) - (SGB-P) Heisse Sommertage in den Ferien welch eine
Freude! Pech allerdings für alle, die am Arbeitsplatz ausharren
müssen. Für sie kann die Arbeit schnell zur Qual ausarten.
Arbeitnehmer/innen sind jedoch nicht schutzlos der Hitze und dem
Arbeitgeber ausgeliefert. Das Arbeitsgesetz und die entsprechende Verordnung über den
Gesundheitsschutz sowie das Unfallversicherungsgesetz verpflichten
den Arbeitgeber, die nötigen Vorkehrungen gegen die gesundheitlichen
Risiken von hohen Raumtemperaturen und Ozonwerten sowie vor
Sonneneinstrahlung zu treffen. Dazu gehören etwa technische Massnahmen: Kostenlose Abgabe von Getränken
Einrichtungen zum Schutz von Sonnenstrahlungen
Für angemessene Lüftung sorgen
Montage von Storen
Ventilatoren oder gegebenenfalls Installation von Klimageräten Die Tätigkeiten müssen temperaturgerecht organisiert werden: Schwere Arbeiten auf den Morgen verlegen,
Arbeitszeiten verschieben und/oder einschränken
häufiger Erholungspausen gewähren
Arbeitsrhythmus anpassen.
Bei Arbeit im Freien schwere Arbeiten während der Ozonspitze
am späteren Nachmittag vermeiden, Strahlungsexposition möglichst
vermeiden Zudem hat der Arbeitgeber die Erste Hilfe und die
Notfallorganisation zu bestimmen, und die Arbeitnehmenden über die
Gesundheitsrisiken der Arbeit bei Hitze und Ozon zu informieren. Für
schwangere Frauen gelten Arbeiten bei Raumtemperaturen von über 28°
C als beschwerlich und sind ohne zusätzliche Schutzmassnahmen nicht
zumutbar. Kluge Arbeitgeber kennen die Vorteile der Mitwirkung der
Arbeitnehmenden sowie der Gewerkschaften und beziehen diese
frühzeitig in die Definition und Umsetzung von konkreten Massnahmen
ein. Wer liefert weitere Informationen und hilft bei der Durchsetzung?
Leider sind viele Arbeitgeber hitzebeständig und kümmern sich
zuwenig um die Belastungen am Arbeitsplatz. Sie müssen auf ihre
Pflichten im Gesundheitsschutz aufmerksam gemacht werden. Die suva
und das seco haben entsprechendes Informationsmaterial
ausgearbeitet. Darin wird festgehalten, wann welche Massnahmen zu
treffen sind. suva und seco werden während diesem Sommer in
Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten in einem
Pilotprojekt ein Beurteilungsraster für besondere Massnahmen bei
hohen Temperaturen und Ozon testen. Der SGB und die ihm
angeschlossenen Verbände haben bereits letztes Jahr eine solche
Arbeitsgrundlage gefordert, welche es erlaubt, aufgrund von
messbaren Kriterien verbindliche Schutzmassnahmen zu definieren.
Einzelne Gewerkschaften sind denn auch gewillt, zur Erprobung des
Rasters vor Ort aktiv beizutragen. Die Branchengewerkschaften sind ohnehin wichtige Akteure bei der
Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sie können zusammen mit den
betroffenen Arbeitnehmenden die Missstände aufdecken und helfen,
dass der Arbeitgeber die nötigen Vorkehrungen trifft. Für die
kommenden Sommermonate planen zudem die Branchengewerkschaften
verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit Hitze und Ozon. Welche
Massnahmen sollten die Arbeitnehmenden treffen? Bei heissen Temperaturen gilt es kühlen Kopf zu bewahren: Frühzeitig Wasser trinken, d.h. bevor sich der Durst meldet
Bei Arbeiten im Freien Kopfbedeckung , körperbedeckende
Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme tragen (Achtung, das
Helmobligatorium gilt auch bei grosser Hitze)
Die Anzeichen von körperlichen Beschwerden ernst nehmen, den
Vorgesetzten avisieren und sich ausruhen
Den Arbeitgeber auf seine Pflichten aufmerksam machen
Bei Missständen die Gewerkschaft kontaktieren Weitere Informationen: Heisse Tipps für heisse Tage!
http://www.suva.ch/de/home/suvapro/arbeitsmedizin/hitze_und_ozon_eins
tieg.htm
http://www.apug.ch/d/aktuell/hitzewelle_0_7.php Informationen zur aktuellen Situation: Wetter, Temperatur, Luftfeuchtigkeit: www.meteoschweiz.ch
Ozon: www.ozon-info.ch
UV: www.uv-index.ch
Weitere Auskünfte: Doris Bianchi, Tel. 031 377 01 13
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100492533
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