Medienmitteilung
Mutterschaftsurlaub ab 1.7.05
Arbeitgeber sollen ersparte Mittel in Vereinbarkeit von Beruf und Familie investieren!
2005-06-29T14:09:01
Bern (ots) - Am 1. Juli 2005 tritt das neue Erwerbsersatzgesetz EOG
in Kraft. Es garantiert erwerbstätigen Müttern einen zu 80%
bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Für die Arbeitgeber
bringt dieser Fortschritt gleichzeitig Entlastungen. Ihre
insgesamten Leistungen für Mutterschaft (gemäss OR oder GAV, dem
eigentlichen Geburtsort des Mutterschaftsurlaubes) verringern sich
im Vergleich zu heute um jährlich rund 300 Mio. Franken (gilt
mindestens bis zum Jahr 2011). Der SGB-Vorstand hat heute auf Antrag seiner Frauenkommission
beschlossen, dass die Verbände diesen finanziellen Spielraum in den
anstehenden GAV-Verhandlungen 2005/06 einfordern sollen. Der SGB
wird den angeschlossenen Verbänden dabei folgendes Vorgehen
empfehlen: 1. Priorität soll die Ausdehnung des Mutterschaftsurlaubes auf 16
Wochen zu 100 Prozent Entlöhnung für alle Frauen haben. 2. Die verbleibenden Mittel sollen entweder a) in einen bezahlten
Eltern- resp. Vaterschaftsurlaub (4 Wochen bezahlt) oder b) in eine
Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung fliessen. Eine Auswertung der SGB-Frauenkommission über die
Umsetzungsmodalitäten des neuen Erwerbsersatzgesetzes hat gezeigt,
dass die erfassten grossen Unternehmen die ersparten Mittel
(zumindest bis jetzt noch) nicht in obigem Sinne eingesetzt haben.
Dazu braucht es den gewerkschaftlichen Einsatz. Die Auswertung hat
aber auch gezeigt, dass Unternehmen, die bisher grosszügigere
Leistungen als das neue EO-Gesetz vorsahen, diese nicht auf das
gesetzliche Minimum zurück gefahren haben. Weitere Auskünfte: Natalie Imboden 079 / 706 62 84
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100492618
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