Medienmitteilung
Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen
2005-07-04T09:15:00
(ots) - Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen Die nächste Volkszählung wird neu konzipiert. Anstelle der
Vollerhebung mit Fragebogen soll eine reine Registerzählung
durchgeführt werden, in welcher die in den kantonalen und kommunalen
Einwohnerregistern enthaltenen Daten zur Bevölkerung direkt genutzt
werden. Ergänzend sind periodische Stichprobenerhebungen in den
Jahren 2010-2019 vorgesehen. Voraussetzung für die Registerzählung
ist die Harmonisierung kantonaler und kommunaler Einwohnerregister.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt ab Ende Juni
bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch mit Fragen zur Umsetzung
der Registerharmonisierung und zu den Themen, die in den
Stichprobenerhebungen behandelt werden sollen. Zwingende Voraussetzung für eine Volkszählung als reine
Registerzählung ist die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen
Einwohnerregister, die heute aufgrund unterschiedlicher kantonaler
gesetzlicher Grundlagen keine einheitlich definierten Merkmale
enthalten. Das EDI wurde deshalb vom Bundesrat beauftragt, eine
entsprechende Botschaft über ein Bundesgesetz zur
Registerharmonisierung auszuarbeiten und den Eidgenössischen Räten
so rasch als möglich zu unterbreiten. Dieser Entscheid fiel an der
Bundesratssitzung vom 10. Juni 2005. Bereits heute sind die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister
teilweise harmonisiert, da mit diesen Arbeiten bereits nach der
Volkszählung 2000 begonnen wurde. Erste, provisorische Ergebnisse
einer Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den Gemeinden
zeigen, dass die Merkmale von rund 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung
harmonisiert sind. Falls die Harmonisierung aller Einwohnerregister
bis 2010 nicht vollständig realisiert werden kann, müsste entweder
in den Gemeinden mit nicht harmonisierten Registern eine
traditionelle Erhebung mit Fragebogen durchgeführt werden oder die
Volkszählung müsste verschoben werden. Reine Registerauswertungen sind künftig häufiger (z.B. jährlich) und
dazu noch kostengünstiger möglich. Die Bevölkerungszahlen der
Schweiz werden damit erheblich genauer und aktueller. Kleinräumige
Informationen (Gemeinden, Quartiere) sind für alle Registermerkmale
erhältlich. Für rund die Hälfte der im Jahre 2000 zur Verfügung
gestandenen Merkmale, die nicht in Registern geführt werden, gibt es
jedoch keine kleinräumigen Informationen mehr. Diese Merkmale werden
neu laufend mit Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010 bis 2019
erhoben. Die entsprechenden Informationen können inhaltlich
detaillierter und aktueller zur Verfügung gestellt werden. In der nun eröffneten Vernehmlassung wird gefragt, welche
Themenbereiche bei den Sitchprobenerhebungen zwischen 2010-2019 für
die Kantone im Vordergrund stehen. Auf Wunsch können sie diese
Erhebungen auch auf eigene Kosten zu einer Vollerhebung
aufstocken. Das EDI wird die Ergebnisse der Vernehmlassung in einem
Gesamtbericht an den Bundesrat darlegen. Dieser wird auch den
Informationsauftrag der Volkszählung 2010 enthalten, der mit den
Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung und anschliessend mit weiteren
interessierten Kreisen erarbeitet wird. Die Kosten, die für die
Registerzählung und die Stichprobenerhebungen aufgewendet werden
müssen, werden im Bericht ebenfalls erläutert. Der Gesamtbericht ist
für Ende 2006 geplant. EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst Auskunft: Adelheid Bürgi-Schmelz, Direktorin, Tel. 032 713 60 01
oder Felix Herzig, Stellvertretender Direktor, Tel. 032 713 60 06. Zusätzliche Informationen im Internet: http://www.statistik.admin.ch » Infothek » Erhebungen, Projekte,
Quellen » Statistik und Register » Registerharmonisierung
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000114/100492830
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