Medienmitteilung
Abschluss der Verhandlungen zwischen den Angestellten und der
Geschäftsleitung bei Swissvoice AG:
Zusatzvereinbarung erfüllt Forderungen der Mitarbeitenden
2005-09-14T17:51:39
Zürich (ots) - Nach der letzten Verhandlungsrunde vom 14.
September
haben sich die Mitarbeitervertretung und die Geschäftsleitung der
Swissvoice AG auf eine Zusatzvereinbarung zum Sozialplan geeinigt.
Diese bringt insbesondere den Arbeitnehmenden, die den Umzug der
Swissvoice AG von Hägendorf (SO) nach Aubonne (VD) mitmachen,
grundlegende Vergünstigungen. Aber auch die gekündigten
Mitarbeitenden erhalten, je nach Dienstalter, eine
Abgangsentschädigung sowie Unterstützungsleistungen beim Suchen
einer neuen Arbeitsstelle. Die Mitarbeitervertretung und die
Arbeitnehmerverbände sind dennoch der Überzeugung, dass der Umzug
für die Swissvoice AG nicht notwendig ist. Der Mitarbeitervertretung der Swissvoice AG sowie den
mandatierten
Verbänden Angestellte Schweiz VSAM und Unia gelang es, mit der
Geschäftsleitung der Swissvoice AG den seit Dezember 2002
bestehenden Sozialplan nachzuverhandeln. Eine Zusatzvereinbarung zum
Sozialplan trägt den besonderen Umständen im Zusammenhang mit dem
Umzug der Swissvoice ins waadtländische Aubonne Rechnung. Speziell
davon profitieren werden diejenigen Mitarbeitenden, die sich bereit
erklären, in Aubonne zu arbeiten. So übernimmt die Swissvoice AG
während zwei Jahren die Reisekosten (von Tür zu Tür) für
Mitarbeitende, die weiter als 50 Kilometer von Aubonne entfernt
wohnen. Arbeitnehmenden, die als Wochenaufenthalter in die
Westschweiz ziehen, richtet die Swissvoice AG während einem Jahr
eine monatliche Mietkostenbeteilung aus. Diejenigen, die ihren
Wohnsitz fest in die Region Lausanne verlegen, profitieren von einer
finanziellen Unterstützung an die anfallenden Umzugskosten. Ferner
besteht für umgezogene Mitarbeitende ein Kündigungsverzicht während
eines Jahres. Teil der Belegschaft bleibt temporär in Hägendorf Rund 18
Mitarbeitende der Swissvoice AG diese Zahl kann im Zuge der
Einzelverhandlungen mit den Mitarbeitenden noch ändern erhalten
gemäss der Swissvoice-Geschäftsleitung das Angebot, mit
unverändertem Arbeitsvertrag in Hägendorf zu bleiben. Allerdings ist
bereits heute klar, dass sich auch diese Mitarbeitenden in
absehbarer Zeit neu orientieren müssen, denn der vollständige Umzug
der Swissvoice AG ist beschlossene Sache. Dies bedeutet im Klartext,
dass die noch in Hägendorf verbleibenden Stellen gestrichen werden,
sobald es sie nicht mehr zwingend braucht. Der Sozialplan und die
Zusatzvereinbarung werden auch für sie gelten. Auch die wegen des Umzugs gekündigten Mitarbeitenden der
Swissvoice
AG erhalten gewisse Unterstützungsleistungen: So sieht die
Zusatzvereinbarung eine bescheidene und nach Dienstjahren
gestaffelte Abgangsentschädigung vor. Zusätzlich können
Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr bei Bedarf von verlängerten
Kündigungsfristen profitieren, um mehr Zeit für die Stellensuche zu
erhalten. Mitarbeitervertretung und Verbände finden Umzug nach wie vor
unnötig
Die Mitarbeitervertretung und die Verbände haben zum Abschluss der
Konsultationsfrist klar Stellung bezogen: Sie sind nach wie vor der
Meinung, dass es den Umzug nach Aubonne für das Überleben der
Swissvoice nicht braucht. Die Angestellten Schweiz VSAM, in Lausanne mit einem
Regionalsekretariat vertreten, werden die Entwicklungen bei
Swissvoice AG genau verfolgen. Für Rückfragen: Michael Lutz, Regionalsekretär VSAM, Tel. 062 296 52
58, Natel: 079 798 68 38 Der Verband für die Angestellten in der Maschinen-, Elektro- und
Metallindustrie, Angestellte Schweiz VSAM, wurde 1918 gegründet. 50%
der in der Branche organisierten Mitarbeitenden sind Mitglied beim
VSAM. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinenindustrie
ist er damit der führende Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite.
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100006251/100496299
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