Medienmitteilung
SRK: Menschenwürde ist unantastbar
2005-10-18T17:53:00
Bern (ots) - An der heutigen Tagung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)
zum Thema «Ist Menschenwürde verhandelbar?» wurde Kritik an den
Verschärfungen im Asylbereich laut. Rund 180 Fachpersonen aus
Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter von nichtstaatlichen
Organisationen haben an diesem Anlass des SRK in Bern teilgenommen.
Auch der Schutz von Sans-Papiers und Asyl Suchenden wurde
diskutiert. «Jedem Menschen steht eine Würde zu ungeachtet ob er reich oder
arm, dunkel oder hell, gläubig oder ungläubig, Frau oder Mann, fremd
oder ansässig ist», führte der Staatsrecht-Professor Jörg Paul
Müller in die Tagung ein. Bezug nehmend auf die Minimalzentren für
abgewiesene Asyl Suchende stellt er die brisante rhetorische Frage,
wie viel Unwohlsein der Staat einem Asyl Suchenden bewusst zufügen
dürfe, bis dieser seine Identität preisgibt oder sich aus der
Schweiz entfernt. Die schweizerische Bundesverfassung gibt eine
klare Antwort: Sie verbietet in jedem Fall, einen anderen Menschen
psychisch oder physisch zu einem Verhalten zu zwingen. Denn dies sei
ein Angriff auf die Freiheit innerer Willensentscheidung und somit
auf die Würde des Menschen. Die Referentinnen und Referenten diskutierten im Weiteren die
Lebenssituation von Sans-Papiers in der Schweiz und deren Zugang zur
Gesundheitsversorgung. Jürg Schertenleib von der Schweizerischen
Flüchtlingshilfe wies darauf hin, dass der Sozialhilfestopp im
Asylbereich aus vielen abgewiesenen Asyl Suchenden Sans-Papiers
mache.
Myrtha Welti von der Eidgenössischen Ausländermission stellte die
Rolle der Arbeitsgruppe Sans-Papiers bei der unabhängigen Prüfung
von Dossiers vor. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Kantonen und
Bund An der Podiumsdiskussion nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus
Wissenschaft sowie nichtstaatliche Organisationen (NGO) teil. Sie
waren sich einig darüber, dass der Schutz der Grundrechte von
verletzlichen Personen wie Sans-Papiers und Personen mit einem
Nichteintretensentscheid unter allen Umständen gewährleistet werden
müsse. Der Staat sei verpflichtet, notwendige Strukturen
sicherzustellen: den Zugang zur Gesundheitsversorgung und Nothilfe.
Dies sei nicht die Aufgabe von nichtstaatlichen Organisationen und
Hilfswerken. Vielmehr hielten diese «den Finger in die Wunde»: Sie
linderten die Not von Betroffenen dort, wo sich der Staat aus der
Verantwortung ziehe und mache auf Defizite aufmerksam. Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter Abteilung Asyl, Departement Migration SRK: 079
701 11 78 Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
(Presse)
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