Medienmitteilung
Der SGB zur Ausführungsverordnung flankierende Massnahmen
Rasches und griffiges Umsetzen nötig
2005-10-19T13:46:01
Bern (ots) - Der SGB begrüsst, dass die Verordnung über die
Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen
rasch erlassen werden soll. Ein rasches Vorgehen ist nötig, damit
die verstärkten flankierenden Massnahmen bereits im nächsten Jahr
greifen und so ein wirksamer Schutz gegen Lohndumping verwirklicht
wird. Der SGB steht hinter den vorgeschlagenen Änderungen. Im Bau besteht
die Gefahr, dass die Temporärfirmen den mit dem Landesmantelvertrag
gesetzten Standard unterlaufen wollen. Deshalb ist es nötig, dass
ausländische Entsende-Arbeitgeber die Beiträge an den frühzeitigen
Altersrücktritt FAR ab dem ersten Tag bezahlen. Auskünfte: Serge Gaillard, 079 / 353 11 06
Ewald Ackermann, 031 / 377 01 09
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100498250
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