Medienmitteilung

Der SGB zur Ausführungsverordnung flankierende Massnahmen Rasches und griffiges Umsetzen nötig

2005-10-19T13:46:01

Bern (ots) -

Der SGB begrüsst, dass die Verordnung über die
Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen 
rasch erlassen werden soll. Ein rasches Vorgehen ist nötig, damit 
die verstärkten flankierenden Massnahmen bereits im nächsten Jahr 
greifen und so ein wirksamer Schutz gegen Lohndumping verwirklicht 
wird.
Der SGB steht hinter den vorgeschlagenen Änderungen. Im Bau besteht 
die Gefahr, dass die Temporärfirmen den mit dem Landesmantelvertrag 
gesetzten Standard unterlaufen wollen. Deshalb ist es nötig, dass 
ausländische Entsende-Arbeitgeber die Beiträge an den frühzeitigen 
Altersrücktritt FAR ab dem ersten Tag bezahlen.
Auskünfte:
Serge Gaillard, 079 / 353 11 06
Ewald Ackermann, 031 / 377 01 09

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100498250


Weiterführende Informationen

http://www.sgb.ch/home.htm

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