Medienmitteilung
SGB interveniert beim Schweizer Fernsehen wegen Irreführung der
Stimmbürger
2005-10-25T11:15:49
Bern (ots) - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat heute
beim Chefredaktor des Deutschschweizer Fernsehens gegen eine
Fehlleistung der Tagesschau und von 10vor10 protestiert. SF DRS hat
in diesen Sendungen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch und
irreführend über die Abstimmungsvorlage vom 27. November informiert
und damit die Konzession verletzt. Der Brief des SGB an den Chefredaktor von SF DRS: Sehr geehrter Herr Chefredaktor, Am letzten Freitag berichteten Tagesschau und 10vor10 über eine
im Auftrag der SRG vom Forschungsinstitut gfs-Bern durchgeführte
Meinungsumfrage zu den Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2005.
Dabei haben die beiden Informationssendungen leider eine
Fehlleistung produziert, die nicht unwidersprochen bleiben darf und
die gegenüber den Zuschauerinnen und Zuschauern korrigiert werden
muss. Dass die Ursache dieser Fehlleistung in einer völlig
misslungenen Umfrage von gfs-Bern liegt, vermag SFDRS nicht zu
entschuldigen. Konkret: Tagesschau und 10vor10 haben unreflektiert die
Behauptung der gfs-Umfrage übernommen, am 27. November werde über
ein Ladenöffnungsgesetz abgestimmt. Sowohl in der Moderation wie in
den eingeblendeten Grafiken war nur vom
angeblichen Ladenöffnungsgesetz die Rede (Würde bereits jetzt
abgestimmt hätten 59 Prozent das Ladenöffnungsgesetz angenommen). Tatsache ist: Am 27. November wird nicht über ein
Ladenöffnungsgesetz, und es wird nicht über Ladenöffnungszeiten, und
es wird schon gar nicht über Ladenöffnungen am Sonntag abgestimmt.
Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist eine kantonale
Angelegenheit und wird nicht durch ein eidgenössisches
Ladenöffnungsgesetz geregelt. Am 27. November wird vielmehr über eine Änderung des
Arbeitsgesetzes abgestimmt. Das Arbeitsgesetz regelt unter anderem
die Arbeitszeiten und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Mit der vom Parlament beschlossenen Revision wird das
bestehende generelle Sonntagsarbeitsverbot mit Ausnahmevorbehalt
(Spitäler, Medienschaffende, Tourismusregionen, Bahnhofläden für
Reisende usw.) stark aufgeweicht. Eine in direktem Zusammenhang mit
der Abstimmung vom 27. November stehende und vom Ständerat bereits
verabschiedete Motion sieht überdies die generelle Abschaffung des
Sonntagsarbeitsverbotes für Dienstleistungsbetriebe und
Verkaufsgeschäfte vor. Gegen diese Pläne, gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes und die
Ausweitung der Sonntagsarbeit und nicht gegen die Ladenöffnung in
Bahnhöfen hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum
ergriffen und darüber wird auch am 27. November abgestimmt. Mit der Behauptung von SFDRS und der gfs-Bern-Umfrage , bei
der Abstimmung gehe es um ein Ladenöffnungsgesetz, werden die
Zuschauerinnen und Zuschauer und ein grosser Teil der
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch informiert und in die Irre
geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass der von Tagesschau und
10vor10 begangene Fehler keine neutrale Fehlleistung war, die
halt passieren kann. Die falsche Information ist identisch mit der
Strategie der Gegner des Referendums, die ebenfalls wider besseres
Wissen behaupten, am 27. November gehe es um die
Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Bahnhöfen. SFDRS hat sich somit in ihrer Berichterstattung über eine
Abstimmungsvorlage die Position einer Seite zu eigen gemacht. SFDRS hat mit ihrer Berichterstattung eindeutig die Konzession
verletzt. Als Träger des Referendums, über das am 27. November abgestimmt
wird, fordern wir sie auf, uns so rasch wie möglich zu erläutern,
wie es zu einer solchen Fehlleistung kommen konnte. Wir fordern Sie
gleichzeitig auf, uns zu versichern, dass ein derartiger Fehler in
der weiteren Berichterstattung über die Abstimmungsvorlage (auch in
der künftigen Präsentation der gfs-Umfragen) nicht mehr vorkommt. Wir behalten uns vor, die Angelegenheit notfalls dem Ombudsmann
bzw. der UBI vorzulegen. Mit freundlichen Grüssen Schweizerischer Gewerkschaftsbund Auskunft:
Pietro Cavadini, 079 353 01 56
Rolf Zimmermann, 079 756 89 50
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100498580
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