Medienmitteilung
comparis.ch: Repräsentative Umfrage zur Teilbarkeit der Prämie -
Konsumenten werden beim Autokauf gebüsst
2005-11-03T07:05:05
Zürich (ots) - Beim Kauf eines neuen Autos erhält man die
bereits bezahlten Versicherungsprämien für das alte Auto für den
Rest des Jahres nicht zurück, wenn man den Versicherer wechselt. Ein
Wechsel wird so praktisch verunmöglicht. Eine repräsentative Umfrage
des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch zeigt, dass über 80
Prozent der Befragten die Einführung der Teilbarkeit der Prämie -
"nicht verbrauchte" Prämien zurückzubezahlen - begrüssen.
Voraussichtlich in diesem Monat soll der Bundesrat über die
Einführung entscheiden. Tut er dies nicht, entgeht den Versicherten
jährlich ein Sparpotenzial von 400 Millionen Franken. Zürich, 3. November 2005 - "Haben Sie gewusst, dass die
Versicherungsgesellschaft beim Kauf eines neuen Autos die bereits
bezahlte Autoversicherungs-Prämien nicht zurückzahlen muss, wenn Sie
zu einer anderen Versicherung wechseln?" Zwei Drittel der
Versicherten wissen dies nicht. Dies zeigt eine repräsentative
Studie des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch. Für die Studie
befragte das Forschungsinstitut GfS-Zürich in der zweiten
Oktoberhälfte 1022 Personen aus der Deutsch- und Westschweiz. Diese sogenannte Unteilbarkeit der Prämie ist ein alter,
konsumentenfeindlicher Zopf im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Wer beim Kauf eines neuen Autos die Versicherungsgesellschaft
wechseln will, verliert die bereits bezahlte oder noch geschuldete
Prämie beim bisherigen Anbieter für das ganze Jahr. Ein Hohn, denn
die Versicherung erbringt keine Leistung und übernimmt auch
keinerlei Risiko mehr. Besonders stossend ist dies, wenn man zu
Beginn des Versicherungsjahres sein Fahrzeug wechselt. Versicherungsnehmer wollen Geld nicht verschenken
Angesichts von jährlich rund 300'000 verkauften Neuwagen und über
700'000 Occasionen werden viele Autofahrer durch die Unteilbarkeit
der Prämie regelrecht gebüsst. An einem konkreten Beispiel sieht
dies so aus: Ein Autolenker verkauft im Frühling seinen VW Golf und
kauft sich einen Audi A4. Die rund 2500 Franken Jahresprämie für den
Golf sind bereits bezahlt. Ein Vergleich zeigt ihm, dass er bei
einer anderen Versicherungsgesellschaft seinen neuen Audi für 1600
Franken pro Jahr versichern könnte. Bei seiner bisherigen
Gesellschaft kostet die Versicherung für den Audi 2800 Franken.
Würde er wechseln, verlöre er die Restprämie für seinen Golf in der
Höhe von 1800 Franken. Er wechselt nicht, denn er will die bereits
bezahlte Prämie nicht verlieren. Die Ersparnis beim
Versicherungswechsel von 1200 Franken für den Audi wiegt diesen
Verlust nicht auf. Jeder Monat, der verstreicht, ohne dass die Teilbarkeit der
Prämie eingeführt wird, kostet die Versicherten viel Geld.
comparis.ch schätzt, dass bei einem Wechsel zu einer günstigeren
Versicherung ein Sparpotenzial von gut und gerne 400 Franken pro
Jahr vorhanden ist. Sind eine Million Versicherter weiterhin durch
die Unteilbarkeit der Prämie an ihren bisherigen Anbieter gefesselt,
bezahlen sie jedes Jahr 400 Millionen Franken zu viel an Prämien. Bereits vor neun Jahren (!) wurde im Parlament eine Motion zur
Einführung der Teilbarkeit der Prämie eingereicht. Begründet wurde
dies damit, dass die Unteilbarkeit der Prämie nicht mehr in den
liberalisierten Versicherungsmarkt passe. Seit einem Jahr ist die
Revision des VVG vom Parlament verabschiedet, die Teilbarkeit der
Prämie in Artikel 24 beschlossene Sache. Bereits bezahlte Prämien
sollen anteilsmässig zurückerstattet werden. 84 Prozent der
Studienteilnehmer begrüssen diese Änderung. Fast die Hälfte hat
zudem angegeben, den einfacheren Versicherungswechsel in Zukunft zu
nutzen oder in Betracht zu ziehen. Ball liegt beim Bundesrat
Doch der Bundesrat hat noch nicht über den Einführungstermin des
revidierten VVG entschieden. Es ist zu hoffen, dass der Entscheid in
einer der nächsten Sitzungen fällt und die Teilbarkeit der Prämie ab
1. Januar 2006 gilt. Je länger die Einführung herausgezögert wird,
umso mehr Geld verlieren die Versicherten, weil sie beim Autokauf
die Versicherungsgesellschaft nur mit Prämienverlust wechseln
können. Auch bei einer Übergangsfrist bis zur definitiven Einführung
entgeht den Konsumentinnen und Konsumenten ein Sparpotenzial in
Millionenhöhe. "4 Milliarden Franken, die die Konsumenten in den
zehn Jahren seit der Liberalisierung des Autoversicherungsmarktes
abschreiben mussten, dürften reichen", meint Richard Eisler,
Geschäftsführer von comparis.ch. Weitere Informationen:
Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon 044 360 52 62
E-Mail: info@comparis.ch
Internet: www.comparis.ch comparis.ch AG
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