Medienmitteilung
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 Resultate und Kommentare
2005-11-24T09:15:00
(ots) - Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 Resultate und
Kommentare Die MWST im Jahr 2003: Leichte Zunahme der Netto-Steuerforderung und
der Zahl der Steuerpflichtigen bei stagnierendem steuerbaren Umsatz Im Jahr 2003 hat der steuerbare Umsatz die für die Mehrwertsteuer
(MWST) massgebliche Grösse 660,4 Milliarden Franken erreicht. Er
liegt damit um 0,7 Prozent unter dem Wert von 2002. Die Netto-
Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer)
beläuft sich auf 8,1 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 3,5
Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der
Netto-Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die
Erhebung der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (8,7 Milliarden
Franken), resultiert ein Steuerertrag von total 16,8 Milliarden
Franken (+1,2%). In ihrer Publikation zur MWST in der Schweiz
analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die
Abrechnungen der Steuerpflichtigen der Jahre 2002 und 2003 und
vergleicht sie mit den jeweiligen Ergebnissen des Vorjahres. Im
Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz in seinen
verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die
anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST
werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des
Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und
wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind
alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben,
die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die
Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch
einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der
Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2003 einen
Gesamtumsatz von 1801,0 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag
verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (660,4 Milliarden Franken
oder 36,7% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz
(1140,7 Milliarden Franken oder 63,3%). Zum nicht steuerbaren Umsatz
zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer
ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen,
Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit,
Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist 2003 um 6,1 Prozent gestiegen.
Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren Umsatz getrieben,
der um 10,5 Prozent wuchs. Dafür verantwortlich zeichneten
namentlich die Exporte, welche um 15,0 Prozent zulegten.
Demgegenüber nahm der steuerbare Umsatz um 0,7 Prozent ab. ...und
der daraus resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und
der Eidg. Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge
ergibt die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV
abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von
Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit
der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz
zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und
der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen
ergab sich 2003 eine Brutto- Steuer von 45,3 Milliarden Franken. Bei
einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 37,2 Milliarden Franken
resultierte ein Saldo von 8,1 Milliarden Franken zu Gunsten der
ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 8,7
Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf
insgesamt 16,8 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge
nahmen um 0,9 Prozent (79 Millionen Franken) ab, während jene der
ESTV um 3,5 Prozent (277 Millionen Franken) anstiegen. Diese
unterschiedliche Entwicklung ist einerseits auf die leicht
rückläufigen Warenimporte zurückzuführen, welche die Einnahmen der
EZV schrumpfen liessen. Andererseits können die Steuerpflichtigen
Einfuhren, die sie als Vorleistungs- und Investitionsgüter
nachfragen, unter dem Titel des Vorsteuerabzugs vom Betrag abziehen,
den sie der ESTV schulden. Wenn nun die Importe rückläufig
tendieren, nimmt dementsprechend auch die anrechenbare Vorsteuer ab.
Darüber hinaus hat die schwächere Investitionstätigkeit im Inland,
die zu einem guten Teil auch aus inländischer Produktion alimentiert
wird, den Rückgang der anrechenbaren Vorsteuer noch verstärkt.
Nachdem die MWST-Sätze zuletzt auf den 1. Januar 2001 linear um 0,1
Prozent erhöht worden waren (Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte), blieben sie während der Berichtsperiode
unverändert bei 7,6 Prozent (Normalsatz), 3,6 Prozent (Sondersatz
auf Beherbergungsleistungen) und 2,4 Prozent (reduzierter Satz). Bei
den Saldo-Steuersätzen ergab sich in der Berichtsperiode ebenfalls
keine Änderung. Zahl der Steuerpflichtigen nimmt laufend zu Seit der
Einführung der Steuer im Jahr 1995 nimmt die Zahl der
Steuerpflichtigen laufend zu. Im Jahr 2003 waren 311'844 aktive
Steuerpflichtige gemeldet. 71,2 Prozent entfielen auf den tertiären
und 27,0 Prozent auf den sekundären Sektor, lediglich 1,8 Prozent
waren im primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen
waren die Einzelfirmen (42,4% der Steuerpflichtigen), die
Aktiengesellschaften (31,8%) und die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (13,5%). EIDGENOESSISCHE STEUERVERWALTUNG
Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche
selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und
Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Beträgt
die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht
mehr als 4'000 Franken im Jahr, sind die Voraussetzungen für die
Steuerpflicht erst mit einem Jahresumsatz von 250'000 Franken
erfüllt. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel
vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre
Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit
Hilfe der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen,
davon die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen
Steuerpflichtigen verrechnete MWST) in Abzug bringen und die
verbleibende Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem
Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben)
ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem Umsatz, der nicht über den
im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit,
von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den
Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Die Abrechnungen haben in
diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen. Rund ein Drittel der
Steuerpflichtigen hat sich für diese Variante entschieden. Auskunft:
Martin Daepp, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und
Dokumentation, Tel.: 031 333 73 88
Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und
Dokumentation, Tel.: 031 325 43 31 Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003
Resultate und Kommentare, Bestellnummer: 224-0300. Preis: Fr. 14.-- Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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