Medienmitteilung
Angestellte Schweiz VSAM ratifizieren den neuen Gesamtarbeitsvertrag
der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie -
Verhandlungsziele zu einem grossen Teil erreicht
2005-12-01T15:30:00
Zürich (ots) - Die Angestellten Schweiz VSAM sind mit dem
Ergebnis
der Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-,
Elektro- und Metallindustrie (MEM) recht zufrieden. Sie freuen sich
insbesondere darüber, einige ihrer wichtigsten Ziele erreicht zu
haben: Eine deutliche Stärkung der Arbeitnehmervertretung und
Verbesserungen bei der Familienfreundlichkeit. Mit dem
grundsätzlichen Erhalt der Jahresarbeitszeit von 2080 Stunden auch
unter Einbezug der beschränkten Abweichungsmöglichkeiten ist der
neue MEM-GAV für die angeschlossenen Firmen ein Qualitätslabel. Unter Berücksichtigung des rauen Umfeldes der MEM-Industrie
finde
ich das Ergebnis bemerkenswert gut, sagt der Präsident der
Angestellten Schweiz VSAM und Leiter der VSAM-Verhandlungsdelegation
zum Ergebnis der am 24. November abgeschlossenen Verhandlungen zum
neuen GAV der Maschinenindustrie. Die Arbeitnehmervertretung wurde
deutlich gestärkt. Das entspricht zu 100% unserem Ziel. Hanspeter
Oppliger freut sich aber auch darüber, dass der GAV
familienfreundlicher wurde. So ist neu ein Mutterschaftsurlaub von
16 Wochen fest geschrieben und ein Vaterschaftsurlaub empfohlen. Die
Kinderzulagen sind jetzt auf mindestens Fr. 200 fest gelegt. Ein Highlight ist für den VSAM auch die Verbesserung der
Mitwirkung
der Arbeitnehmervertretung. Viele Angelegenheiten wurden von der
Stufe Information auf die Stufe Mitsprache angehoben. Auch in ethischen Fragen wurden Verbesserungen erreicht, so bei
der
Gleichstellung, der Lohngleichheit und der Integration. Zudem
schlägt der GAV zur Vermeidung, respektive Milderung, von
Härtefällen bei Entlassungen eine ganze Reihe konkreter Massnahmen
vor. Beste Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen Für den
Geschäftsführer der Angestellten Schweiz VSAM und Projektleiter der
VSAM-Verhandlungsdelegation ist klar: Wir haben mit dem neuen GAV
die besten Voraussetzungen, um die Arbeitsbedingungen auf einem
hohen Niveau halten und weiter entwickeln zu können. Er ist
überzeugt, dass die verbesserten Rechte der Arbeitnehmervertretung
dazu führen, dass mehr Fragen innerbetrieblich gelöst werden können.
Ihre Schulung und Unterstützung hat daher für Vital G. Stutz höchste
Priorität. Verhandlungsplattform hat sich bewährt Die am GAV der
Maschinenindustrie beteiligten Arbeitnehmerorganisationen haben vor
Beginn der Verhandlungen beschlossen, eine Verhandlungsplattform zu
bilden, um die Forderungen, die von allen getragen werden, gemeinsam
zu vertreten. Diese neue Verhandlungsart hat sich insgesamt
gelohnt, meint Hanspeter Oppliger, auch wenn sie manchmal etwas
aufwändig und ineffizient war. Nur dank ihr sind wir zu diesem
respektablen Verhandlungsergebnis gekommen. In den Verhandlungen im
Rahmen der Plattform konnten nämlich viele Brücken gebaut werden.
Dies führte dazu, dass die gefundene Lösung von allen akzeptiert
werden konnten. Arbeitgeber haben mehr Spielraum in der Gestaltung der
Arbeitszeit
die Arbeitnehmervertretung und die Verbände haben Mitentscheidung
Dank einer erweiterten Abweichungsregelung haben die Arbeitgeber die
von ihnen gewünschte Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit
bekommen. Sie können nun vom GAV nicht mehr nur in Krisen, sondern
auch für die Anpassung an besondere Kapazitätszyklen, die
Durchführung besonderer Innovationsprojekte und die Verbesserung der
Konkurrenzfähigkeit abweichen. Die Arbeitgeber haben damit sozusagen
ein Register mehr, das, wenn es richtig gezogen wird, entscheidend
für den Erfolg auf dem internationalisierten Weltmarkt sein kann.
Das finden die Angestellten Schweiz VSAM durchaus sinnvoll. Der
Einsatz dieses neuen Registers ist allerdings sehr anspruchsvoll,
mahnt Vital G. Stutz. Es gehe nur unter voller Information und
Einbezug der Arbeitnehmervertreter und der Verbände, welche in
diesen Arbeitszeit-Fragen bezüglich Ausmass, Dauer, Modalitäten und
Kompensationen ein Mitentscheidungsrecht haben. Leider kein verbindlicher Anspruch auf Weiterbildung Die gerade
in
der heutigen Zeit berechtigte Forderung der Angestellten Schweiz
VSAM nach einem fest geschriebenen Anspruch der GAV-Unterstellten
auf 5 Weiterbildungstage pro Jahr fand bedauerlicherweise nur
Eingang als Empfehlung. Auch hätte sich der VSAM gewünscht, dass der
GAV seinen Geltungsbereich selber klar definiert dies geschieht
heute auf Betriebsebene. Und beim Schutz der Arbeitnehmervertretung
wären die Angestellten Schweiz VSAM gerne noch einen etwas grösseren
statt nur einen kleinen Schritt weiter gekommen. Für Rückfragen:
Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz VSAM,
Natel: 079 639 73 03, Der Verband für die Angestellten in der Maschinen-, Elektro- und
Metallindustrie, Angestellte Schweiz VSAM, wurde 1918 gegründet. 51%
der in der Branche organisierten Mitarbeitenden sind Mitglied beim
VSAM. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinenindustrie
ist er damit der führende Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite.
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100006251/100501046
|
|