Medienmitteilung
Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich
Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen
2005-12-16T09:15:00
(ots) - Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen Im Jahr 2004 mussten im Kanton Zürich 3,8 Prozent der Bevölkerung
mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Damit hat die
Sozialhilfequote innert Jahresfrist um 0,6 Prozentpunkte zugenommen.
Junge Erwachsene tragen mit einer Quote von 5 Prozent ein
überdurchschnittlich hohes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu
werden. Auffallend ist zudem, dass bei rund einem Fünftel der
Sozialhilfefälle die Antrag stellende Person erwerbstätig ist und
dass die Zentrumsstädte wesentlich stärker belastet sind. Dies geht
aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der
Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik
(BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2004
vermittelt einen umfassenden Überblick über die Leistungen und die
Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit. Detailliert wird auf
die Sozialhilfe und die weiteren Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen
zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge)
eingegangen. Neu sind Auswertungen nach den Raumtypen Stadt
Agglomeration ländliche Gemeinden und ein eigenes Kapitel zur
Erwerbssituation mit einer Sonderauswertung zum Chancenmodell der
Stadt Zürich. Zudem ist ein neues Kapitel dem Themenschwerpunkt der
jungen Erwachsenen unter den Sozialhilfebezügern gewidmet. Steigende
Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton Zürich mussten im Jahr
2004 fast 100'000 Personen mit Bedarfsleistungen unterstützt werden.
Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr
2004 wurden netto 877 Mio. Franken für Bedarfsleistungen (ohne
Gemeindezuschüsse) aufgewendet, davon 341 Mio. Franken für die
Sozialhilfe. Grosse Unterschiede zwischen Städten, Agglomerationen
und ländlichen Gemeinden Die Sozialhilfequote einer Gemeinde ist
stark von deren Lage und Grösse abhängig. Während die
Sozialhilfequote in den Städten bei 5,7 Prozent liegt, beträgt sie
in den Gemeinden der Agglomerationen 2,8 Prozent und in den
ländlichen Gemeinden lediglich 1 Prozent. Überdurchschnittlich oft
leben Kinder und Jugendliche in den Städten in Familien, die auf
Sozialhilfe angewiesen sind. Ihre Sozialhilfequote liegt bei 10,6
Prozent. Durchschnittlich trägt die Sozialhilfe drei Viertel des
Haushaltsbudgets der unterstützten Haushalte. Für die Hälfte der
Fälle (51%) muss die Sozialhilfe den gesamten finanziellen Bedarf
abdecken. Es handelt sich dabei um Haushalte, die weder über ein
Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf
Sozialversicherungsleistungen oder andere Bedarfsleistungen haben.
In den Städten sind dies 57 Prozent, im übrigen Kanton rund 42
Prozent. Umgekehrt sind in den ländlichen Gemeinden 20 Prozent der
Fälle solche, bei denen die Sozialhilfe weniger als ein Viertel des
Lebensbedarfs abdeckt. In den Agglomerationen sind dies 16 Prozent
und in den Städten nur 11 Prozent der Fälle. Alleinstehende und
Alleinerziehende besonders betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von
Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab.
Besonders gefährdet sind Alleinstehende und Alleinerziehende.
Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und
verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Ein grosser
Risikofaktor, sozialhilfeabhängig zu werden, ist eine mangelhafte
oder fehlende berufliche Qualifikation: Das trifft häufig bei
ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese
überdurchschnittlich oft auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind.
Immer mehr junge Erwachsene in den Zentren sind auf Sozialhilfe
angewiesen Besonders betroffen von der Situation auf dem
Arbeitsmarkt sind junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24
Jahren. Bei dieser Altersgruppe ist seit 2 Jahren eine
überdurchschnittliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Ihre
Sozialhilfequote liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5 Prozent. Die
betroffenen Personen wohnen hauptsächlich in den Zentrumsstädten und
sind häufiger weiblichen Geschlechts. Rund die Hälfte der
Betroffenen verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung und
ist auch nicht in einer Ausbildung. Erwerbslosigkeit als häufigste
Problemursache Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung
der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung (ALV) und die
Verlängerung der Mindestbeitragspflicht haben dazu geführt, dass
immer mehr Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. In gut
zwei Dritteln der Fälle wird die Erwerbslosigkeit als Problemursache
genannt. Anreizmodell der Stadt Zürich für Sozialhilfebezüger/innen
im erwerbsfähigen Alter Die Spezialauswertung des Chancenmodells der
Stadt Zürich zeigt, dass Männer und geschiedene Personen in den
sozialen und beruflichen Integrationsprogrammen überdurchschnittlich
vertreten sind. Mit 27 Prozent der unterstützten Personen im
erwerbsfähigen Alter wird eine Gegenleistung im Rahmen der
beruflichen und sozialen Integration vereinbart; 11 Prozent erhalten
als finanziellen Anreiz für die Erwerbstätigkeit einen
Einkommensfreibetrag. Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur
AHV angewiesen Die Zusatzleistungen zur AHV sind eine wichtige
Ergänzung für die Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern.
Im Dezember 2004 wurden 22'000 Personen ergänzend zur AHV
unterstützt. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr und 11 Prozent
der Personen im Alter ab 65 Jahren. Dank der Zusatzleistungen gehört
diese Altersgruppe im Kanton Zürich kaum zu den Personen, die
Sozialhilfe beziehen. Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und
-Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich
ist die Bezügerquote um 4,3 Prozentpunkte höher als im gesamten
Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich drüber. Mit
steigendem Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von
AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen
sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als
Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite
Säule. Zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht. An
Personen in Heimen werden fast 3,5-mal so viel Ergänzungsleistungen
zur AHV ausgerichtet als an solche im eigenen Haushalt. Stagnierende
Zahl von Personen mit Alimentenbevorschussung und
Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen 5160 Haushalte beziehen im Kanton
Zürich Alimentenbevorschussungen für insgesamt 7030 Kinder. 1112
Haushalte mit 3340 Personen werden mit Betreuungsbeiträgen für
Kleinkinder unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht höher als im
Vorjahr. Die Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und
Familien überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und
Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste
Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit sind
Sozialversicherungsleistungen. Die Geldleistungen betrugen 2003 im
Kanton Zürich bei der AHV 4,5 Mrd. bei der IV 0,78 Mrd. und bei der
ALV etwas mehr als 1 Mrd. Franken. Die Sachleistungen der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV) kamen auf 2,6 Mrd.
und diejenigen der IV auf 0,25 Mrd. Franken zu stehen.1,6 Mrd.
Franken wurden für Subventionen (Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,25
Mrd. Franken für bedarfsabhängige Sozialleistungen aufgewendet (v.a.
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfe). Insgesamt rund 3,5
Mrd. Franken wendeten Kanton und Gemeinden im Jahr 2003 für die
Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zu 48 Prozent um
Subventionen, zu 31 Prozent um Ausgaben für bedarfsabhängige
Sozialleistungen und zu 21 Prozent um Beiträge an die AHV, die IV
und die OKPV (Prämienverbilligung). BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Daten für den
Sozialbericht Kanton Zürich werden seit 2001 im Rahmen der
Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Von den 171 Gemeinden
des Kantons gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der
Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete
Gemeindestichprobe. In den Gemeinden der Stichprobe werden alle
Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters
erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden werden mit einem
Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden
auch die der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im
Kanton Zürich sind dies: - Zusatzleistungen zur AHV/IV
(Ergänzungsleistungen des Bundes, Kantonale Beihilfen,
Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung -
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur
AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen
Leistungen Daten für das ganze Jahr 2004 vor, d.h. es wurden alle
Fälle erfasst, welche 2004 eine Geldleistung bezogen haben. Gewisse
Auswertungen sind nach den Raumgliederungskategorien Städte,
Agglomerationen und ländliche Gemeinden sowie deren Summe (Total)
gegliedert. Basis der Raumgliederungen ist die Volkszählung 2000.
Als Stadt werden sog. Kernstädte und isolierte Städte bezeichnet.
Unter Agglomeration versteht man alle Gemeinden, die sich im
Agglomerationsgürtel einer Stadt befinden. Ländliche Gemeinden sind
all jene, die weder einer Stadt noch einem Agglomerationsgürtel
angehören. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische
soziodemografische Gruppen. Sie ist ein Indikator für das Risiko der
Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen
Sozialhilfestatistik lassen sich die Problemsituation und die
Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten
Basis beobachten. Auskunft: Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und
Ostschweiz, Tel.: 044 225 12 24 Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale
Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78 Tom Priester, BFS, Sektion Soziale
Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: Sozialbericht Kanton
Zürich 2004, Bestellnummer: 542-0400, Preis: 30.-- Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46 Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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