Medienmitteilung
Menschenunwürdiges Asylgesetz
2005-12-20T11:43:01
Bern (ots) - Das revidierte Asylgesetz verstösst laut dem
Schweizerischen Roten Kreuz gegen den Grundsatz der Menschlichkeit.
Flüchtlinge müssen befürchten, dass die Schweiz ihnen das
Menschenrecht vorenthält, hier Asyl zu suchen. Das Schweizerische Rote Kreuz hat wiederholt darauf hingewiesen,
dass die Anwendung des revidierten Asylgesetzes schwerwiegende
Verletzungen des Grundsatzes der Menschlichkeit und der
Menschenwürde zur Folge haben kann. Es sprach sich deshalb mehrmals
gegen verschiedene Aspekte der Revision des Gesetzes aus und wird
dies auch künftig tun. Drei Elemente der Revision sind nach Auffassung des Schweizerischen
Roten Kreuzes mit dem Grundsatz der Menschlichkeit nicht vereinbar: Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asyl
Suchenden schafft immer mehr Sans-Papiers: Die Betroffenen werden in
prekäre Lebenssituationen gedrängt, die Verelendung und Ausbeutung,
zuweilen auch ein Abrutschen in die Kriminalität zur Folge haben
können. Selbst besonders verletzliche Personen, wie Kranke, Familien
mit Kindern und unbegleitete Minderjährige, werden von dieser
Massnahme nicht ausgeschlossen. Für sie ist eine selbständige
Ausreise oft nicht möglich, gleichzeitig haben sie keinen Anspruch
auf Rückkehr-Unterstützung. Gemäss dem neuen Gesetz wird auf Asylgesuche von Menschen ohne
gültige Identitäts- oder Reisepapiere nicht mehr eingetreten. Diese
Massnahme verstösst gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und
schliesst Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt oder gefoltert
worden sind, von der Prüfung ihrer Asylgründe aus. Aufgrund der
Arbeit mit gefolterten Flüchtlingen kann das Schweizerische Rote
Kreuz bestätigen, dass vielen Flüchtlingen die Papiere von der
Regierung ihres Herkunftsstaates abgenommen worden sind und die
Wiedererlangung unmöglich war, da die Gefahr der erneuten Inhaftie-
rung und Folter bestand. Das Schweizerische Rote Kreuz weiss auch
aus seiner jahrzehntelangen humanitären Erfahrung in der Betreuung
verfolgter Menschen, dass die Vorlage von Identitätspapieren
besonders bei Krieg und politischen Wirren nicht in jedem Fall
erwartet werden kann. Die Verschärfung der Zwangsmassnahmen wie die Verlängerung der
Ausschaffungshaft oder die Einführung der so genannten
Durchsetzungshaft widersprechen humanitären Grundsätzen und dem
verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Rotkreuzbewegung bemüht sich weltweit, menschliches Leiden zu
verhüten und zu lindern. Es liegt in der Pflicht des Schweizerischen
Roten Kreuzes, auf die Unmenschlichkeit der Inhalte dieser
Gesetzesrevision öffentlich aufmerksam zu machen. Das Rote Kreuz
kann sich nicht lediglich auf das «Auffangen» der negativen
Auswirkungen dieses Gesetzes beschränken. Weitere Informationen:
Hans-Beat Moser, Leiter des Departements Migration SRK
031 387 72 19 / 079 209 27 41
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100002289/100502154
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