Medienmitteilung

SFA - Alkohol an der Fasnacht: sich nicht zum Narren machen lassen

2006-02-01T09:10:00

Lausanne (ots) -

Vor der Fastenzeit noch einmal ausgiebig den
Sinnesfreuden frönen ist das traditionelle Ziel der Fasnacht. Im
närrischen Treiben trinken viele Jugendliche und Erwachsene gerne und
reichlich Alkohol - und gehen damit Risiken ein. Die Schweizerische
Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) empfiehlt,
die Fasnacht bewusst zu geniessen und auf übermässigen Alkoholkonsum
zu verzichten. Sie gibt Ratschläge zum Umgang mit Alkohol und
Präventionstipps für Festveranstaltende.
Fasnachtsnarren wollen in eine andere Haut schlüpfen, die gewohnte
Ordnung der Welt umkehren. Der Alkohol hilft dabei, ausgelassener und
ungehemmter zu sein. Der übermässige Alkoholkonsum birgt jedoch
Gefahren: Er kann zu Alkoholvergiftungen führen und erhöht das Risiko
für Verkehrsunfälle, Gewalttätigkeiten und ungeschützten
Geschlechtsverkehr.
Den Trinkrhythmus selber bestimmen
Auch wenn der Alkohol für viele zum Feiern dazu gehört, ist es
ratsam, sich nicht vom Trinktempo anderer anstecken zu lassen. Wer
sein Glas zuerst leer trinkt, bevor er sich nachschenken lässt, hat
den Alkoholkonsum besser unter Kontrolle. Damit der Körper genügend
Zeit hat, den Alkohol abzubauen, empfiehlt es sich, langsam zu
trinken und zwischendurch alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen.
Nur diese eignen sich übrigens als Durstlöscher, denn Alkohol
entzieht dem Körper Flüssigkeit. Schon wenig Alkohol ist zudem ein
Risiko im Strassenverkehr. Grundsätzlich gilt: wer Alkohol trinkt,
fährt nicht oder organisiert sich ein Taxi. Veranstaltende von
Festanlässen können ihrerseits den Gästen eine sichere Heimkehr
ermöglichen, indem sie einen Taxiservice oder Sammelbusse anbieten.
Eine Ampelfarbe für jedes Alter
In den meisten Kantonen darf laut Gastgewerbegesetz betrunkenen
Gästen kein Alkohol ausgeschenkt werden. Auch während der
Fasnachtszeit dürfen Bier und Wein nur an Jugendliche ab 16 Jahren
und Spirituosen und Alcopops an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben
werden. Das Servicepersonal kann auf das obligatorische Schild zur
Altersfreigabe verweisen. Rote, gelbe und grüne Armbänder zur
Identifizierung des Alters erleichtern die Arbeit im Service
ebenfalls (verschiedene Firmen bieten via Internet solche
Kontrollbänder an). Es ist wichtig, das Personal gezielt darin zu
schulen, wie es in heiklen Situationen richtig reagieren kann.
Festveranstaltende handeln ausserdem konsequent, wenn sie auf
Alkoholwerbung und -sponsoring verzichten. So bleiben Prävention und
Jugendschutz nicht bloss Lippenbekenntnisse. Alle wichtigen
Informationen zu Alkoholkonsum und Jugendschutz finden sich in den
Präventionsmaterialien der SFA:
  • Factsheet "Tipps und Tricks für Alkoholkonsumierende": http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/konsumierender.pdf
  • Factsheet "Infos und Tricks für Veranstaltende von Festen und Sportanlässen": http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/veranstalter.pdf
  • Factsheet "Infos und Tipps für Gastwirte und Gastwirtinnen": http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/gastwirt.pdf
  • Faltprospekt für Verkaufspersonal "Sorry, aber du bist zu jung": http://www.sfa-ispa.ch/Extranet/publication/PublicationUpload/ sorry.pdf (link bitte kopieren)
Auskunft: 
Janine Messerli
Tel.:   +41/21/321'29'74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100503709


Weiterführende Informationen

http://www.sucht-info.ch

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