Medienmitteilung
Gleichstellungsgesetz: Jetzt sind konkrete Massnahmen der Arbeitgeber nötig!
2006-02-17T13:42:49
Bern (ots) - Wie die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt,
bestehen in der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Arbeitswelt weiterhin grosse Lücken. Skandalös sind besonders
die grossen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Das
Gleichstellungsgesetz bietet zwar wichtige Instrumente, stösst aber
an Grenzen, solange die Arbeitgeber nicht aktiv werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen freiwilligen Massnahmen hält der
SGB für ungenügend und untauglich. Informationskampagnen sind zwar
sinnvoll, aber solange der Kündigungsschutz für Klägerinnen
ungenügend ist, ist die Hürde für die betroffenen Arbeitnehmerinnen
sich zu wehren zu hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund
verlangt, dass alle Arbeitgeber pro-aktiv Programme zur Realisierung
der Gleichstellung im Betrieb realisieren und zudem griffige
Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorgesehen werden. Damit die Lohngleichheit realisiert werden kann, braucht es in jedem
Betrieb Lohntransparenz und methodisch fundierte Lohnanalysen.
Beispielhaft ist die pro-aktive Gesetzgebung kanadischer
Provinzen: dort müssen grössere Betriebe Lohngleichheitskommissionen
einrichten, wo sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite
vertreten sind und gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Erfahrungen
damit sind positiv. Zudem gibt es eine staatliche Kommission, die
Anlaufstelle für Missbräuche ist und für Kontrollen und Sanktionen
sorgt. Die Gewerkschaften unterstützen aktiv betroffene Arbeitnehmerinnen
in Arbeitskonflikten oder durch Lohngleichheitsklagen und fordern
verbindliche Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen. Mit dem neuen
SGB- Lohnrechner (www.lohngleichheit.ch) haben Arbeitnehmerinnen
erstmals die Möglichkeit ihre Löhne zu vergleichen. Mit der
Lancierung des Jahres der Lohngleichheit will der SGB den seit 25
Jahre in der Bundesverfassung verankerten Anspruch gleicher Lohn
für gleichwertige Arbeit vorantreiben. Auskunft: Natalie Imboden, SGB-Zentralsekretärin, Tel. 031 377 01
17 / N: 079 706 62 84
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100504628
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