Medienmitteilung
SFA: Sinnvoller Jugendschutz: SFA für Mindestalter 18 beim
Zigarettenkauf
2006-04-11T09:05:00
In der Schweiz dürfen Zigaretten sogar an Kinder verkauft werden,
denn bisher regelt kein nationales Gesetz das Abgabealter beim Kauf
von Tabakprodukten. Einzelne Kantone sind dem Bund eine Nasenlänge
voraus und haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. Die
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
(SFA) hält das Verkaufsverbot von Tabak an Minderjährige für einen
Schritt in die richtige Richtung, der gleichzeitig durch weitere
Präventionsmassnahmen unterstützt werden muss. Zigaretten sind in der Schweiz oft einfacher erhältlich als frisches
Brot oder Milch. Sogar Kinder dürfen Zigaretten kaufen. Ein Zustand,
der zahlreichen Regierungsvertretern und vor allem der Bevölkerung
seit längerem ein Dorn im Auge ist. Das Tabakverkaufsverbot für
Jugendliche unter 18 Jahren ist eine der Massnahmen, für die sich
die Schweiz als Unterzeichnerin des WHO-Tabak-Rahmenübereinkommens
seit Juni 2004 verpflichtet hat. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
will das Verbot nun mit der aktuellen Revision des
Lebensmittelgesetzes bis Ende 2007 durchsetzen. Achtzig Prozent der Bevölkerung sind für Altersbeschränkung Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht hinter der
Altersbeschränkung. Gemäss der Schweizerischen Umfrage zum
Tabakkonsum befürworten acht von zehn Personen ein Verkaufsverbot
von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche (Tabakmonitoring, BAG,
2004). Zahlreiche Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt, so z.B.
Waadt und Luzern, wo seit Anfang Jahr das Abgabealter 18 bzw. 16
gilt. Auch Graubünden hat ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige
beschlossen. In den Kantonen Baselland, Bern, Zürich, St. Gallen und
Thurgau befinden sich entsprechende Gesetze in der parlamentarischen
Beratung. In anderen Kantonen wie Basel-Stadt, Zug und Solothurn
haben die Verwaltungen begonnen, die gesetzlichen Bestimmungen zum
Abgabeverbot zu erarbeiten. Rauchen ist für Menschen jeden Alters schädlich. Da die meisten
Tabakkonsumentinnen und -konsumenten als Jugendliche mit dem Rauchen
beginnen, ist ein Verkaufsverbot für Minderjährige sinnvoll und ein
wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes und der Prävention. Die
Massnahme kann dazu beitragen, den Einstieg ins Rauchen
hinauszuzögern oder zu verhindern. Sie greift jedoch nur, wenn das
Gesetz auch eingehalten und kontrolliert wird. Studien aus Finnland
und aus den USA, wo in allen Bundesstaaten ein Tabakverkaufsverbot
an Jugendliche unter 18 Jahren gilt, versprechen Wirksamkeit der
Massnahme, wenn diese gleichzeitig durch Preiserhöhungen,
Werbeverbote, Nichtraucherschutz und die Aufklärung über die Risiken
des Tabakrauchs unterstützt wird. Ein Verkaufsverbot für
Minderjährige nützt aber nicht viel, wenn die Jugendlichen die
Zigaretten weiterhin an einem der 18 000 Automaten in der Schweiz
beziehen können. Die SFA tritt deshalb für eine Abschaffung der
Zigarettenautomaten ein. Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der
SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?
IDtheme=64&IDarticle=1314&IDcat24visible=1&langue=D Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA,
Tel. 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100507610
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