Medienmitteilung
Revision Unfallversicherungsgesetz: Keine verantwortungslosen Spielchen!
2006-04-12T15:30:14
Bern (ots) - Der Bundesrat will, den Vorgaben einer
Expertenkommission folgend, die Leistungen der obligatorischen
Unfallversicherung in diversen Punkten reduzieren (Erhöhung
Mindestinvaliditätsgrad für Rentenanspruch, Höchstversicherter
Verdienst, Rentenhöhe nach der Pensionierung). Wir lehnen diesen
Leistungsabbau entschieden ab. Es ist inakzeptabel, das
Leistungsniveau der günstigen und finanziell soliden
Unfallversicherung zu senken, nur weil die privaten
Unfallversicherer Geschäftsanteile von der obligatorischen sozialen
Unfallversicherung in das profitablere private Zusatzgeschäft
verschieben wollen. Es ist unverständlich, dass sich der Bundesrat
für solche Spielchen hergibt. Ein solcher Leistungsabbau wäre zudem
kontraproduktiv, weil bei Berufsunfällen die Lohnfortzahlungspflicht
und die Haftpflicht der Arbeitgeber im entsprechenden Umfang wieder
auferstehen würden. Die Unfallversicherung ist nämlich geschaffen
worden, um die früheren, sowohl für die verunfallten Arbeitnehmenden
als auch für die Arbeitgeber hoch problematischen
Haftpflichtprozesse durch eine einfachere, sinnvollere und bessere
Lösung zu ersetzen. Die bundesrätlichen Vorschläge wären deshalb ein
Rückschritt in das 19. Jahrhundert. Statt mit Volldampf in die Frühzeit der Industrialisierung
zurückzufahren, würde der Bundesrat besser daran tun, endlich den
Stall der privaten Unfallversicherer auszumisten. Dort herrscht eine
ähnliche Intransparenz wie im BVG-Geschäft der Lebensversicherer.
Niemand, nicht einmal die Aufsicht, weiss, welche Renditen diese
Versicherer erwirtschaften und wie viel oder wie wenig davon sie den
Versicherten zukommen lassen. Da bei diesen Versicherern von jedem
Prämienfranken über 20 Rappen versickern, den die zwangsversicherten
Arbeitnehmenden und Arbeitgeber bezahlen, ist Transparenz und eine
gesetzliche Gewinnaufteilung (legal quote) dringend nötig. Wir werden zudem Angriffe auf die Suva nicht tolerieren, sei es
durch Privatisierung oder durch Entreissen von Marktanteilen. Die
Suva ist nicht nur kosteneffizienter und damit letztlich günstiger
als die privaten Unfallversicherer. Als von den Sozialpartnern
geführte, selbstverwaltete Non-Profit-Versicherung gehört sie auch
den Versicherten. Schliesslich ermöglicht die Selbstverwaltung auch
Solidarität bei der Prämiengestaltung. Diese Solidarität wäre dahin
und die Prämien insbesondere bei risikoreicheren Branchen würden
steigen, wenn die Forderungen der privaten Unfallversicherer erfüllt
würden. Auskunft:
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin des SGB, Tel. 031 377 01
24 oder 079 428 05 90
Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11 41
oder 079 639 73 03
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100507702
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