Medienmitteilung
11. AHV-Revision: Kommission will Renten nach Kassenlage
2006-07-11T13:39:34
Bern (ots) - Bundesrat und Nationalratskommission verunsichern die
AHV- Rentnerinnen und -Rentner: Sie wollen mit der 11. AHV-Revision
die regelmässige Anpassung der Renten an die Teuerung und die
Lohnentwicklung abschaffen. Sie soll nur noch dann erfolgen, wenn es
der AHV-Kasse gut geht. Der SGB lehnt eine solche Politik der
Renten nach Kassenlage ab. Die Renten der AHV und IV sind heute schon nicht Existenz sichernd,
trotz einem klaren Verfassungsauftrag. Bereits mit dem heutigen
Rentenanpassungssystem (gemäss Mischindex, alle zwei Jahre) sinkt
die Einkommensersatzquote langsam aber sicher. Jede weitere
Verschlechterung würde den AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentnern
Kaufkraft wegnehmen und ihre finanzielle Situation verschlechtern.
Die Mehrheit der Rentenbezüger ist nach wie vor existenziell auf die
AHV und IV angewiesen. Soweit die demographische Entwicklung zu einer Belastung der AHV
führt, die nicht alleine über das Wirtschaftswachstum aufgefangen
werden kann, dann muss die AHV einnahmenseitig wieder ins
Gleichgewicht gebracht werden, nicht durch Zusammenstreichen der
ohnehin schon zu tiefen Renten. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Colette Nova : Tel. 031-377 01 24 oder 079-428 05 90
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100512665
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