Medienmitteilung
Migros: Der neue Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Migros für die
Jahre 2007-2010 ist verabschiedet
2006-08-23T15:00:00
Zürich (ots) - Die Migros und ihre Sozial- und Vertragspartner
haben am 21. August 2006 den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag
(L-GAV) für die Jahre 2007 bis 2010 unterzeichnet. Nachdem bereits
auf den 1. Juli 2005 der Mutterschaftsurlaub generell auf 16 bis 18
Wochen bei vollem Lohn erweitert wurde, setzt der neue L-GAV mit dem
Vaterschaftsurlaub von insgesamt 4 Wochen, einer vollständigen
Arbeitsplatzgarantie beim Schwangerschaftsurlaub und einem Anspruch
auf Wiedereinstellung zu gleichen Bedingungen für Mütter und Väter
nach der Familienphase weitere wichtige Akzente für die bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Patchwork-Familien und
gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden im neuen L-GAV den
traditionellen Familien- und Lebensformen gleichgestellt. Mit einer
neu konzipierten Krankentaggeldversicherung wird allen
Mitarbeitenden inskünftig unabhängig vom Dienstalter ab dem 1.
Arbeitstag während 730 Tagen durchgehend der volle Lohn garantiert,
wovon vor allem Frauen mit Kindern und Wiedereinsteigerinnen
profitieren werden. Neu sagt der L-GAV zudem ausdrücklich, was die
Mitarbeitenden bei betrieblichen Umstrukturierungen erwarten dürfen:
Eine ausgebaute Sozialplanung und ein aktives Mobilitätsmanagement
für eine neue berufliche Perspektive. Die Migros hat seit 1983 einen L-GAV, der seither alle 4 Jahre im
Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros nahtlos
erneuert, ausgebaut und weiterentwickelt wurde. Er gilt heute als
einer der besten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz. Er ist das
Ergebnis einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit, die die
Migros mit dem Kaufmännischen Verband der Schweiz (KV Schweiz), dem
Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) und der Landeskommission
der Migros-Gruppe als Sozial- und Vertragspartner der ersten Stunde
seit 23 Jahren verbindet. Der neue L-GAV 2007-2010 baut in jeder Hinsicht auf dem L-GAV
2003-2006 auf, den er am 1. Januar 2007 ablösen wird. Erste
Meilensteine für den L-GAV 2007-2010 wurden bereits mit dem Ausbau
des geltenden L-GAV auf den 1. Juli 2005 gesetzt: Der
Mutterschaftsurlaub wurde generell auf 16 bis 18 Wochen bei vollem
Lohn erweitert und Mitarbeitenden mit Kindern, die Militär-, Schutz-
oder Zivildienst leisten müssen, für die gesamte Dienstzeit 100 %
des Lohnes garantiert. Auf den 1. Januar 2006 wurde zudem der
Mindestlohn für zwanzigjährige Vollzeitbeschäftigte ohne
Berufsausbildung je nach Region auf bis zu Fr. 3'500.- erhöht. Mit dem Verhandlungsergebnis zum L-GAV 2007-2010 werden weitere
wichtige Akzente gesetzt. Im Interesse der besseren Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und der tatsächlichen Gleichstellung von Mann
und Frau wird nicht nur der Schutz der schwangeren Frauen am
Arbeitsplatz verstärkt und die Arbeitsplatzgarantie bei
Schwangerschaftsurlaub auf die gesamte Dauer der Schwangerschaft
erweitert, sondern es wird auch ein Vaterschaftsurlaub von insgesamt
4 Wochen während des ersten Lebensjahres des Kindes eingeführt.
Davon werden 2 Wochen vom Unternehmen bezahlt, 2 Wochen kann der
Vater als unbezahlten Urlaub beanspruchen. Zudem erhalten Frauen
oder Männer, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des
Neugeborenen aufgegeben haben, einen klar definierten Anspruch auf
Wiedereinstellung zu den gleichen Bedingungen für eine Familienphase
von 12 Monaten. Mit dem L-GAV 2007-2010 wird auch der Entwicklung neuer Familien-
und Lebensformen Rechnung getragen. Der sozialen Realität folgend,
die jenseits vom Bild der traditionellen Familie von einer Zunahme
von Patchwork-Familien geprägt ist, werden Stief- und Pflegeeltern
den leiblichen Eltern gleichgestellt, insbesondere bei den
Ansprüchen auf bezahlten Urlaub. Diese und weitere Ansprüche stehen
neu auch gleichgeschlechtlichen Partnern zu, die dadurch eine
Gleichbehandlung mit Ehe- oder Konkubinatspartnern erfahren. Der L-GAV 2007-2010 bringt auch eine neu konzipierte, paritätisch
finanzierte Krankentaggeldversicherung, die allen Mitarbeitenden
unabhängig vom Dienstalter ab dem 1. Arbeitstag während 730 Tagen
durchgehend den vollen Lohn garantiert. Damit werden die
Mitarbeitenden bei Krankheit vollständig vor Einkommensausfällen
geschützt und optimale Bedingungen dafür geschaffen, dass auch bei
längeren Erkrankungen über das Case-Management eine Reintregation am
Arbeitsplatz erreicht werden kann. Weil das Dienstalter für die
Dauer und Höhe der Leistungen keine Rolle mehr spielt, werden
Mitarbeitende mit Erwerbsunterbrüchen besser gestellt. Davon werden
vor allem Frauen mit Kindern und Wiedereinsteigerinnen profitieren. Der neue L-GAV 2007-2010 hält am Prinzip Eine Migros ein L-GAV
für alle Mitarbeitenden fest, was nicht ganz selbstverständlich
ist. Denn der L-GAV, ursprünglich primär für den Verkauf gedacht,
gilt heute für fast 50 Unternehmen, die in über 25 verschiedenen
Branchen tätig sind. Die Migros ist seit 1983 nicht nur gross,
sondern auch vielschichtig geworden. Ausserhalb der Migros werden
Gesamtarbeitsverträge in der Regel pro Branche (Branchenvertrag)
oder pro Unternehmen (Firmenvertrag) abgeschlossen. Insofern ersetzt
der L-GAV, der alle Branchen und Unternehmen mit einer einheitlichen
Regelung abdeckt, mindestens 25 Gesamtarbeitsverträge. Da jedoch auch der L-GAV 2007-2010 nicht ganz von den
Unterschieden abstrahieren kann, die zwischen all den unterstellten
Migros-Unternehmen bestehen, übernimmt er die bereits im L-GAV 2003-
2006 enthaltene Regelung, wonach die Normalarbeitszeit je nach
Branche oder Unternehmen zwischen 39 und 43 Stunden liegen kann. Das
allerdings ist weder einseitig noch beliebig möglich. Es muss mit
den Sozial- und Vertragspartnern besonders vereinbart werden und
dazu dienen, Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und damit eine nachhaltige
Beschäftigungsentwicklung zu sichern. Solche Wettbewerbsnachteile
sind leider eine Realität, weil bei den Konkurrenten der
verschiedenen Migros-Unternehmen oft viel länger oder / und zu viel
tieferen Löhnen oder Arbeitsbedingungen gearbeitet wird. Häufig
haben die Konkurrenten keine Gesamtarbeitsverträge oder haben in
ihren Gesamtarbeitsverträgen mit ihren Gewerkschaften
Arbeitsbedingungen vereinbart, die weit unter denjenigen des Migros-
L-GAV liegen. Zu den Errungenschaften des neuen L-GAV gehört auch, dass sich
die Migros zusammen mit ihren Sozial- und Vertragspartnern im neuen
L-GAV ausdrücklich zu einer Verpflichtung und Verantwortung bei
betrieblichen Umstrukturierungen bekennt, die neben einer
ausgebauten Sozialplanung ein aktives Mobilitätsmanagement
beinhaltet, das darauf gerichtet ist, den Mitarbeitenden neue
berufliche Perspektiven und Chancen an einer anderen Stelle zu
verschaffen. Was bisher schon in der Sozialplanpraxis der Migros
galt und erfolgreich war, wird damit im L-GAV zum Programm gemacht. Der L-GAV 2007-2010 bleibt auch in Zukunft über mehrere sozial-
und vertragspartnerschaftliche Ebenen (KV Schweiz, MPV,
Landeskommission, betriebliche Sozialpartner) und Instrumente
(Unternehmensmitbestimmung) breit abgestützt. Fakten: * Die Migros ist die grösste private Arbeitgeberin in der
Schweiz. Im Jahr 2005 hat sie in rund 50 Unternehmen, die in 25
verschiedenen Branchen tätig sind, sind, 81'049 Personen beschäftigt.
* Im schweizerischen Detailhandel gibt es nur 3 ausgebaute
Gesamtarbeitsverträge, nämlich zwei Gesamtarbeitsverträge bei der
Migros - den L-GAV und den GAV der Globus-Gruppe - und einen bei
Coop.250'000 Beschäftigte (71 %) in über 50'000 Verkaufsstellen des
Detailhandels haben keinen Gesamtarbeitsvertrag.
* Die Migros hat eine Gesamtlohnsumme von über 4.5 Milliarden
Franken. Davon entfallen bereits heute allein 500 Millionen Franken
auf die zusätzlichen Leistungen des L-GAV.
* Die Migros hat seit 1999 ihre Lohnsumme um über 10 % und seit
1995 um rund 18 % erhöht. 73 % ihrer Wertschöpfung wendet sie für
die Mitarbeitenden auf.
* Im Jahr 2005 hat sie bei einem Gesamtumsatz von 20.39 Mia. Franken
einen Gruppengewinn von 699 Mio. Franken erzielt. Davon entfallen
237 Mio. Franken auf die Migrosbank. Der verbleibende Gewinn von
rund 450 Mio. Franken entspricht 2 % ihres Gesamtumsatzes. Zürich, 23. August 2006 Weitere Informationen:
* Corporate Communications MGB: Monica Glisenti, Tel. 044 277 20 64
od. 079 218 91 59
* Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz): Barbara Gisi, Tel.
044 283 45 76
od. 079 775 66 10 / Benedikt Gschwind, Tel. 044 810 13 26 od. 079
659 16 79
* Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV): Arthur Rossetti, Tel.
044 311 64 06
od. 079 623 01 44
* Landeskommission Migros-Gruppe (Lako): Harold Sacher, Tel. 079 315
41 60 Migros-Genossenschafts-Bund
Corporate Communications
Limmatstrasse 152
Postfach 1766
CH-8031 Zürich
Zentrale +41 (0)44 277 21 11
Fax +41 (0)44 277 23 33
media@migros.ch
www.migros.ch
Permalink:
![](/api/qr.htx?url=https%3A%2F%2Fwww.presseportal.ch%2Fde%2Fpm%2F100000968%2F100514756)
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000968/100514756
|
|