Medienmitteilung
Flüssiger Autobahnverkehr wichtiger als Rentenalter 60 für Bauarbeiter
2006-08-23T17:14:07
Bern (ots) - Ohne Streikaktion auf der Autobahnbaustelle Baregg im
Jahre 2002 gäbe es heute kein Rentenalter 60 für die Bauarbeiter.
Über 4000 Bauarbeiter haben bis heute von der so erkämpften
Frühpensionierungsregelung auf dem Bau profitiert. Die Angst von
weiteren Tausenden auf dem Bau Beschäftigter, das Rentenalter nicht
mehr gesund erleben zu können, ist dank des damaligen Streikerfolges
kleiner geworden. Obwohl das Recht auf Streik zu den elementarsten Rechten in einer
Demokratie gehört, und obwohl das erkämpfte Rentenalter 60 sozial-
und gesellschaftspolitisch nicht hoch genug eingeschätzt werden
kann, hat das Gerichtspräsidium Baden den flüssigen Autobahnverkehr
im Pendlerkanton Aargau höher gewichtet. Durch die Verurteilung der Streikführer der damaligen GBI zu
bedingten Gefängnisstrafen und die Qualifizierung der
Streikmassnahmen als unverhältnismässig hat das Gericht eine falsche
und schwer verständliche Wertung vorgenommen: Es hat das
verfassungsmässige Recht auf Streik relativiert und
verantwortungsbewusste Streikführer kriminalisiert. Was bei einem
Sieg der Fussballnation in Kauf genommen wird, die Blockade des
Verkehrs während Stunden durch begeisterte Fans, soll bei einem
durch die Verfassung geschützten Streik unverhältnismässig und eine
kriminelle Handlung sein. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird auch weiterhin seine
Mitgliedsverbände bei ihren Arbeitskämpfen unterstützen. Gerade in
rauen Zeiten sorgt das Streikrecht dafür, dass die legitimen
Interessen der Arbeitnehmenden durchgesezt werden. Das Streikrecht
darf in der Schweiz nicht nur toter Verfassungsbuchstabe sein. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHATTSBUND Auskunft:
Doris Bianchi, Tel. 076 564 67 67
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100514772
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