Medienmitteilung
Mindestzinssatz: Geschenke an die Versicherungswirtschaft
2006-09-13T11:07:00
Bern (ots) - Der Bundesrat lässt den Mindestzinssatz in der
beruflichen Vorsorge bei 2,5%. Er macht damit der
Versicherungswirtschaft ein Millionengeschenk auf Kosten der
Versicherten. Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten
Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten
eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75%
gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gilt der Grundsatz, je (nicht
gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn
für die Privatversicherer. So schnell der Bundesrat bei der Senkung des Mindestzinssatzes
jeweils ist, so zögerlich verhält er sich bei einer gerechtfertigten
Heraufsetzung. Die Begründung für den Verzicht auf die überfällige
Heraufsetzung hält einer näheren Betrachtung nicht stand: Ein
korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem
Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür
spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert
wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre. Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei
2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen
die Stimmen der Versichertenvertreter von der
Versicherungswirtschaft durchgedrückt. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56
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https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100515847
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