Medienmitteilung

Angestellte Schweiz: Enttäuschung über Bundesratsentscheid zum BVG-Mindestzinssatz

2006-09-13T15:40:00

Zürich (ots) -

Nach dem Willen des Bundesrats bleibt der
Mindestzinssatz zur Verzinsung von Altersguthaben in der beruflichen 
Vorsorge bei 2,5 Prozent und wird somit vorläufig nicht angehoben. 
Der Bundesrat begründet seinen heutigen Entscheid mit den schlechten 
Anlage- Erträgen im ersten Halbjahr 2006. Die Angestellten Schweiz 
nehmen diesen Entscheid mit Enttäuschung zur Kenntnis, haben sie 
doch eine Erhöhung auf mindestens 2,75 Prozent erwartet. Mit Verweis 
auf das positive Beispiel der Sulzer-Pensionskasse fordern die 
Angestellten Schweiz sämtliche Pensionskassen auf, ihren aktiv 
Versicherten ebenfalls 2,75 Prozent zu gewähren.
Für Rückfragen: 
Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 
11 11, Natel 079 639 73 03
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation 
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) und 
Chemie/Pharma. Rund 27 000 Angestellte sind Mitglied. Angestellte 
Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der beiden Verbände 
Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und VSAC (Chemie, 
gegründet 1993).

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100006251/100515884


Weiterführende Informationen

http://www.angestellte.ch/

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