Medienmitteilung
Pilzgenuss mit Alkohol kann giftig sein
2006-09-26T08:30:00
Lausanne (ots) - Die Pilze schiessen um diese Jahreszeit auf
Wiesen und in Wäldern aus den feuchten Böden. Bevor man sie
geniesst, heisst es aber aufpassen: Die Schweizerische Fachstelle
für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) weist darauf hin, dass
der so genannte Faltentintling nicht zusammen mit Alkohol verzehrt
werden darf. Die Kombination ist giftig und kann von Hitzewallungen
über Übelkeit bis hin zu Herz-Kreislaufproblemen führen. Alle Pilzfreunde wissen, dass man vom Fliegenpilz und vom
Knollenblätterpilz besser die Finger lässt. Weniger bekannt ist,
dass der so genannte Faltentintling (Coprinus atramentarius) nicht
zusammen mit Alkohol genossen werden darf. Die Kombination kann zu
einer Vergiftung führen, deren Symptome von Hitzegefühlen über
Übelkeit, Atemnot, Schwindel, Herzklopfen bis hin zu einem
Kreislaufkollaps oder Herzproblemen reichen. Der Faltentintling wird
deswegen in der Umgangssprache auch "Alkoholtintling" genannt.
Verantwortlich für die toxische Wirkung ist das im Faltentintling
enthaltende Coprin. Es hemmt den Abbau des Alkohols im Körper,
genauer des giftigen Acetaldehyds, das sich dann im Blut anreichert
und die Vergiftungserscheinungen bewirkt. (Damit wirkt der
Faltentintling übrigens ähnlich wie das Arzneimittel "Antabus", das
zur Aversionstherapie bei Alkoholabhängigkeit verwendet wird.) Die
Symptome treten innert einer Minute bis zu einer Stunde nach dem
Essen auf. Weil das Coprin nur sehr langsam vom Körper ausgeschieden
wird, kann es noch bis zu drei Tage später zu heftigen
Vergiftungserscheinungen kommen, falls in dieser Zeit Alkohol
getrunken wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte man auch einige Tage
vor dem Genuss des Pilzgerichts keinen Alkohol konsumieren.
Ebenfalls vermeiden sollte man Alkohol in versteckter Form, zum
Beispiel in Weinessig, Medikamenten, Hustensaft etc. Beim Auftreten von Symptomen das nächste Spital kontaktieren Nach Auskunft der VAPKO, der Schweizerischen Vereinigung amtlicher
Pilzkontrollorgane, ist der Faltentintling bis in den späten Herbst
hinein auf Wiesen, an Waldrändern und in Gärten anzutreffen. Gerade
für weniger erfahrene Pilzsammlerinnen und -sammler ist der
Faltentintling nicht leicht vom weit verbreiteten und problemlos mit
Alkohol geniessbaren Schopftintling zu unterscheiden. Pilzfreunde
sollten die gesammelte Beute deshalb stets von der
Pilzkontrollstelle in ihrer Region begutachten lassen. Über die
nächstgelegene Kontrollstelle gibt die Gemeinde Auskunft oder die
VAPKO: Im Internet finden sich unter www.vapko.ch die Adressen
sämtlicher Pilzkontrollstellen in der Schweiz. Beim Auftreten der
oben geschilderten Vergiftungssymptome sollte man unverzüglich das
nächstgelegene Spital, einen Arzt oder das Schweizerische
Toxikologische Informationszentrum kontaktieren (Notfallnummer:
145). Auskunft: Janine Messerli, Mediensprecherin SFA
Tel. 021 321 29 74
E-Mail: jmesserli@sfa-ispa.ch Diese Medieninformation mit einem Foto des Faltentintlings finden
Sie auch unter:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100516522
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