Medienmitteilung
Der Vorstand des SGB zur 5. IV-Revision: Mehreinnahmen für die
Invalidenversicherung haben Priorität
2006-10-11T14:07:26
Bern (ots) - Die Invalidenversicherung hat 9 Milliarden Franken
Schulden, jedes Jahr vergrössert sich das Defizit um weitere 1,9
Milliarden Franken. Angesichts dieser Situation haben Mehreinnahmen
für die IV für den Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
oberste Priorität. Er fordert das Parlament auf, so rasch wie
möglich zusätzliche Einnahmen für die gefährdete Sozialversicherung
zu beschliessen. Der Vorstand des SGB hat beschlossen auf die
Lancierung des Referendums gegen die 5. IV-Revision zu verzichten. Der Vorstand des SGB hat an seiner heutigen Sitzung die
Ergebnisse der 5. IV-Revision analysiert und die Frage eines
allfälligen Referendums ausführlich diskutiert. Die Vorstandmitglieder begrüssen, dass mit der Revision die
Wiedereingliederung durch eine frühere Erfassung der Betroffenen und
weitere gezielte Massnahmen verbessert wird. Er anerkennt auch, dass
das Parlament bereit ist, für diese Personen während des
Wiedereingliederungsprozesses mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Diese Massnahmen sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Für den
SGB-Vorstand ist der mit der 5. IV-Revsion vorgenommene
Leistungsabbau unverständlich. Mit der Aufhebung, trotz früheren
gegenteiligen Versprechen, auch der laufenden Zusatzrenten sinkt das
Haushaltseinkommen von verheirateten Invaliden, und durch die
Abschaffung des Karrierezuschlages werden die neuen IV-Renten für
junge Invalide in Zukunft tiefer ausfallen. Das ist Sozialabbau auf
dem Buckel der Schwächsten. Gleichzeitig hat es das Parlament versäumt, die Arbeitgeber auf
gesetzlicher Ebene verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Die besten
Wiedereingliederungsmassnahmen müssen scheitern, wenn die Wirtschaft
nicht bereit ist, physisch oder psychisch Behinderte in ihre
Unternehmen zu integrieren. Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Organisationen der
von der Revision direkt Betroffenen, darüber zu befinden, ob und wie
das neue Gesetz bekämpft wird. Der SGB hat Kenntnis davon genommen,
dass die grossen Organisationen der Behinderten auf ein Referendum
verzichten. Trotz der Mängel der Revision ist der SGB-Vorstand
deshalb zum Schluss gekommen, das Referendum nicht zu lancieren.
Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird er sich aktiv dafür einsetzen,
die Arbeitgeber bei der Integration der Behinderten in die Pflicht
zu nehmen. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100517486
|
|